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BKA-Gesetz: Der nächste Schritt

11. November 2008

Heute passierte das neue BKA-Gesetz, wie kaum anders zu erwarten, den Innenausschuss des Bundestages. Darüber berichtet unter anderem SPON. Durch diesen Schritt ist nun endgültig der Weg frei für die Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag am kommenden Mittwoch (12.11.). Theoretisch könnte das Gesetz auch dort noch scheitern, praktisch ist das jedoch aufgrund der soliden Mehrheit der großen Koalition mehr als unwahrscheinlich. Interessant ist dagegen die Theorie meines Blogger-Kollegen Markus, der es für möglich hält, dass das Gesetz noch im Bundesrat scheitert. Das sollte man vielleicht weiter im Auge behalten. Darauf verlassen sollte man sich als Gegner dieses Gesetzes aber vorsichtshalber nicht. Deswegen wird unter anderem die morgige Mahnwache in Köln in besonderem Maße der Aufklärungsarbeit über den neuen Gesetzesentwurf gewidmet sein. Den aktuellen Flyer dazu gibt es, etwas verspätet aber wie versprochen, hier (momentan nur als .odt, ich werde so schnell wie möglich auch ein PDF hochladen). Die Lizenz ist wie gehabt CC-By.

Kritik am BKA-Gesetz übte derweil auch die Organisation Reporter ohne Grenzen (ROG) in einer aktuellen Presseerklärung. Auf wie ich finde sehr schlüssige und verständliche Weise belegt die Organisation, wieso das BKA-Gesetz eine Bedrohung für den Informantenschutz und damit für die Pressefreiheit, einen der Garanten einer funktionierenden Demokratie, darstellt.

Unter anderem spricht ROG einen Kritikpunkt an, der auch mir beim Durchlesen erst des ursprünglichen Entwurfs und dann der neuen Änderungsvorschläge besonders auffiel: Den §20u. Dieser legt fest, dass im Falle eines Terrorismusverdachts das Recht auf Aussageverweigerung nicht gilt. Das ist skandalös, eine extreme Einschränkung der Grundrechte der Betroffenen. Um diesen Eingriff etwas einzuschränken, führte man im neuen Kompromissentwurf Ausnahmeregelungen ein – für Geistliche, Strafverteidiger und Bundestagsabgeordnete. Man mag darüber den Kopf schütteln, dass ausgerechnet Bundestagsabgeordnete auf dieser doch sehr kurzen Liste stehen – weit interessanter ist aber, wer alles nicht darauf steht. Ärzte, Psychologen, Angehörige sozialer Berufe – und eben auch Journalisten.

Offenbar haben wir es hier mit etwas zu tun, das der ROG „Einteilung der Berufsgeheimnisträger in zwei Klassen“ nennt und zu recht kritisiert. Mit welchem Recht beschließt jemand, dass ein Arzt oder Reporter weniger Rechte in dieser Hinsicht hat als ein Pfarrer oder Abgeordneter? Sind uns die ärztliche Schweigepflicht und eben auch die Pressefreiheit wirklich so wenig wert? Es wäre erschreckend, wenn es so wäre, denn immerhin handelt es sich hier um bedeutende Werte einer freiheitlich-demokratischen, angstfreien Gesellschaft. In meinen Augen haben Regelungen wie §20u in einem Gesetz einer funktionierenden Demokratie ohnehin nichts zu suchen. Führt man sie aber dennoch ein, so ist wenigstens, als absolutes Minimum, für einen angemessenen Schutz der Angehörigen von Vertrauensberufen zu sorgen – und das umfasst alle Vertrauensberufe! Gerade wenn mehr exekutive Befugnisse verteilt und ausgeübt werden, ist die Pressefreiheit unabdingbar, um eine gewisse Kontrolle sicherzustellen.

In der jetztigen Form ist das BKA-Gesetz nicht akzeptabel, unter anderem wegen §20u. Hoffentlich wird dieser in den anstehenden Verfassungsbeschwerden adäquat berücksichtigt.

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  1. Bundestrojaner | lerex

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