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Offener Brief an die EMMA (2. Fassung)

22. Juni 2009

Sehr geehrte Mitglieder der EMMA-Redaktion,

In Ihrem Artikel “Meinungsfreiheit für Kinderpornos?” nehmen Sie Bezug auf die aktuellen Pläne unserer Regierung, dokumentierten Kindesmissbrauch (“Kinderpornographie”) im Internet mit Hilfe von Netzsperren zu bekämpfen. Dabei tätigen Sie einige Aussagen, die ich als Gegnerin dieser Vorhaben so nicht stehen lassen kann und will. Daher möchte ich meine Sicht der Dinge kurz erläutern.

In Ihrem Artikel geben Sie zunächst sehr richtig die Argumente der Protestbewegung wieder, dass derartige Netzsperren die Inhalte nur verdecken, statt sie zu entfernen, und dass einer Zensur Vorschub geleistet wird. Ihre Gegenargumente jedoch sind größtenteils für mich nicht nachvollziehbar.

Bezüglich der Aussage Ursula von der Leyens, die Netzsperren seien lediglich “Teil eines Gesamtplans” zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch und dessen Dokumentation muss sich die Ministerin die Frage gefallen lassen, was sie diesbezüglich bisher unternommen hat. Ist sie wirklich so konsequent, oder versucht sie dies lediglich, pünktlich zum Wahlkampf, durch Netzsperren-Aktionismus zu suggerieren? Einiges spricht für letztere Einschätzung, siehe: Die um eine Woche vorgezogene Verkündigung des Abkommens mit den Netzbetreibern, sowie die Verkündigung einer rechtlichen Konstruktion zur Durchsetzung dieses Ziels, die letztlich durch die jetzige Fassung deutlich konterkariert wird.

Ihre Aussage “Das macht in der Tat zum Beispiel dann Sinn, wenn der Server, auf dem die Seite liegt, im Ausland steht, so dass Bürokratie oder fehlende Rechtshilfe abkommen das Abschalten erheblich schwieriger machen”, entspricht nur teilweise der Realität. Wie der Chaos Computer Club (CCC) und der Verein Missbrauchsopfer gegen Internetsperren (MOGIS), deren Engagement für die Bekämpfung sogenannter Kinderpornos, wie Sie sehen, gar nicht so gering ist, wie der Artikel suggeriert, umfangreich dokumentiert haben, steht ein erheblicher Teil der Server, auf denen derartiges Material angeboten wird, in Deutschland oder im europäischen Ausland. Eine Löschung des Materials und Verfolgung der Täter sollte also durchaus im Bereich des Möglichen liegen. Auch die mangelnde Kooperation der Provider erwies sich bei einer Aktion des von Ihnen erwähnten Arbeitskreises gegen Internetsperren und Zensur nicht als großes Problem: Die Aktivisten konnten innerhalb von 12 Stunden die Löschung von 60 Seiten mit sogenannten Kinderpornos veranlassen. Dies funktionierte sowohl innerhalb Deutschlands als auch im Ausland. Wenn bereits eine Gruppe von Aktivisten einen derartigen Erfolg erzielen kann, wieviel eher müsste dies dann staatlichen Stellen mit ihrem ungleich größeren Einfluss gelingen? Durchaus wären wir als Protestbewegung auch bereit, uns für eine bessere personelle und materielle Situation der zuständigen Behörden einzusetzen – die von ihnen gewünschte Petition, obwohl wohl von Ihnen eher als Herausforderung verstanden, wäre für die meisten von uns unter den richtigen Rahmenbedingungen sehr unterstützenswert.

Leider bereits häufig gegen die Protestbewegung vorgebracht wurde das Argument, dass die dort beteiligten Menschen, wie sie es formulieren, sich das Internet als “antibürgerliche Gegengesellschaft, das nach dem Willen so manchen Nerds tunlichst ein rechtsfreier Raum bleiben soll” wünschen. Weder sind wir alle Nerds (es ist verwunderlich, dass ausgerechnet Sie als feministische Publikation eine engagierte und sozial sehr kompetente Frau wie Franziska Heine derart herablassend titulieren), noch wünschen wir uns Rechtsfreiheit. Natürlich ist nicht auszuschließen, dass der eine oder andere Mitstreiter unserer Bewegung so denkt – auf die überwältigende Mehrheit dürfte dies jedoch nicht zutreffen. Wäre uns an Rechtsfreiheit gelegen, welchen Grund hätten wir dann, uns so vehement im Rahmen eines demokratischen Dialoges, mit legalen und friedlichen Mitteln, gegen eine von uns als falsch angesehene Politik zur Wehr zu setzen? Wären wir lediglich am Internet und dem dortigen Praktizieren einer “Rechtsfreiheit” interessiert, dürfte es für viele der technisch versierten Mitglieder der Bewegung ein Leichtes sein, dies durch technische Mittel auch unabhängig von den Bemühungen der Regierung zu praktizieren. Technische Mittel wie VPNs und Verschlüsselung bieten diesbezüglich so einige Möglichkeiten. Das jedoch liegt gar nicht in unserem Interesse. Wir wollen keine Rechtsfreiheit (und übrigens auch keinen Täterschutz; dies ausgerechnet einer Gruppierung zu unterstellen, zu der Menschen gehören, die selbst missbraucht wurden, ist geschmacklos). Wir fühlen uns vielmehr rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichtet und nehmen deswegen am gesellschaftlichen Dialog teil. Wir sehen uns nicht außerhalb der Gesellschaft, sondern als Teil derselben, und wir wollen Freiheit nicht nur für einige technisch versierte Menschen, sondern für jeden in diesem Land.

Wie wichtig gerade das Internet, als schnelle und dezentral organisiertes Medium der Kommunikation und des Informationsaustauschs, für die Freiheit sein kann, zeigen aktuell beispielsweise die Geschehnisse im Iran und in China. Hier wirkt das Internet sowohl als Förderer als auch als Ausdrucksmittel der Demokratie, Freiheit und der Menschenrechte. Dies, und nicht eine „antibürgerliche Parallelgesellschaft“, ist unser Ideal.

Inwiefern, werden Sie sich vielleicht fragen, gefährdet das neue Netzsperren-Gesetz den Rechtsstaat? Uns geht es dabei keineswegs um irgendein “Recht auf Kinderpornos” – für deren Löschung treten wir ebenso entschieden ein wie für eine Strafverfolgung der Täter. Das Problem bei dem nun verabschiedeten Gesetz ist allerdings folgendes: Gesperrt werden nicht Kinderpornos. Gesperrt werden alle Seiten, die vom Bundeskriminalamt (BKA) anhand bisher unbekannter Kriterien als kinderpornographisch eingestuft werden. Das ist, auch wenn es zunächst nicht so erscheinen mag, ein großer Unterschied – ein Unterschied, der uns bewegt, im Bezug auf dieses Gesetz von Zensur zu sprechen. Dem BKA kommt hier die Rolle zu, zu entscheiden, welche Inhalte man als Internetnutzer sehen darf und welche nicht. Damit übernimmt es eine erhebliche Macht über unser Lernen, Denken und Handeln. Es muss kaum betont werden, wie leicht hierbei, irrtümlich oder böswillig, auch Seiten gesperrt werden könnten, die keinen dokumentierten Kindesmissbrauch enthalten. Dies ist in anderen Ländern, die ähnliche Netzsperren praktizieren, nachweislich bereits geschehen. Geplante Kontrollmechanismen sind kaum wirksam und können diesen Verstoß gegen die Gewaltenteilung, die Aushebelung demokratischer Kontrollmechanismen, keineswegs aufheben.

Das BKA, ein Teil der Exekutive, entscheidet hier, welche Inhalte strafbar und einer Sperrung würdig sind. Dies ist nicht im Sinne eines Rechtsstaats. Von Anfang an wurde die Trennung der Gewalten in Exekutive, Legislative und Jurisdiktion sowie die gegenseitige Kontrolle verschiedener mit Machtbefugnissen ausgestatteter Stellen als essentieller Teil eines Rechtsstaats angesehen. Zu recht nahm man an, dass eine Aufweichung oder Abschaffung dieser Trennung die Gefahr der Unfreiheit und des Unrechts bergen würde – und genau diese Gefahr sehen wir durch die Einführung der Netzsperren gegeben. Deswegen, und nicht aufgrund der von Ihnen angenommenen Motive, lehnen wir die Netzsperren ab.

Ich hoffe, dass Sie über die vorgebrachten Argumente nachdenken und wir in Zukunft in einen konstruktiveren, von Respekt gekennzeichneten Dialog treten können.

Mit freundlichen Grüßen,
Annika Kremer

8 Kommentare leave one →
  1. 22. Juni 2009 8:33 am

    Hallo Annika,

    danke für den offenen Brief. Wurde soeben an die Redaktion versendet. Mal gucken ob sie reagieren werden…

    Viele Grüße,

    Cedric (@nurtext bei Twitter)

  2. 7. Januar 2010 11:24 pm

    Interessant wird die Kinderporno-Diskussion, wenn man bedenkt, dass die geplanten Nackscanner auch Abbilder von minderjährigen Kindern produzieren…

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