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Online-Durchsuchung die Erste

10. Oktober 2007
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Heute fand die erste Runde der Verhandlungen vor dem Bundesverfassungergericht statt, bei denen es um die NRW-Landesregelung zur heimlichen Online-Durchsuchung geht. Nachdem der juristische Vertreter der Landesregierung, Dirk Heckmann, die Online-Durchsuchung derart verharmloste, dass er sich von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier fragen lassen musste, ob er überhaupt vom selben Gesetz redet wie alle anderen (nachzulesen unter anderem bei heise online), sehen die meisten Beobachter es momentan als wahrscheinlich an, dass das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht „kassiert“ wird.

Wie ein weiterer heise-Artikel berichtet, sehen Experten […] nach der mündlichen Verhandlung über das NRW-Verfassungsschutzgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht und die damit gestattete Ausforschung „informationstechnischer Systeme“ wenig Chancen für eine Aufrechterhaltung der umstrittenen Regelung. Der Erste Senat machte durch mehrere kritische Fragen an die Landesregierung deutlich, dass das Gesetz schwammig formuliert sei und damit wohl schon dem „Gebot der Normenklarheit“ widerspricht.

Für alle Gegner der Online-Dursuchung ist das ein sehr positives, ermutigendes Zeichen. Schon lange sind viele Menschen der Meinung, dass dieser Eingriff in die Privatsphäre zu weit geht, dass bei einer solchen Ermittlungsmaßnahme wichtige Kontrollmöglichkeiten fehlen und auch, dass die technischen Risiken noch alles andere als ausreichend erforscht sind. Schon lange vermuten viele Datenschützer, aber auch besorgte Bürger, dass diese Art der Überwachung gegen wichtige Teile des deutschen Grundgesetzes verstößt. Nun scheint es so, als würde die wichtigste gesetzliche Autorität in Deutschland, das Bundesverfassungsgericht, diese Ansicht bestätigen. Ein Grund zum Freuen und zum Optimismus. Wenigstens auf das Bundesverfassungsgericht ist Verlass in einer Zeit, in der einigen Politikern und Ermittlern mehr und mehr die Maßstäbe verloren gehen.

Auch der von Vielen erhoffte Einfluss auf die Bundespolitik wäre durchaus möglich. So meldet heise: Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier kündigte zugleich ein Grundsatzurteil zu heimlichen Online-Durchsuchungen an, das „weit“ über die NRW-Bestimmungen hinaus Bedeutung haben werde. Es gehe um „grundlegende Fragen im Spannungsverhältnis von Freiheit und Sicherheit“ angesichts neuartiger terroristischer Bedrohungen.

Wahre Worte. Es ist zu begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht eine klare Linie fährt und die Frage nach der Online-Durchsuchung grundsätzlich klären will. Hoffentlich fühlen sich gewisse Politiker, allen voran wohl Herr Schäuble, dann auch an diese Regelung gebunden, denn wenn nicht, wird es noch ein langer Kampf gegen diese Form der staatlichen Schnüffelei werden. Ein Kampf allerdings, bei dem es aussieht, als hätten die Gegner der Online-Durchsuchung das Bundesverfassungsgericht auf ihrer Seite. Und das ist weit mehr wert, als viele Leute realisieren.

2 Kommentare leave one →
  1. 10. Oktober 2007 10:32 pm

    Ich bin mal auf das Urteil gespannt. Onlinedurchsuchungen sind ja um einiges heikler als die geplante Vorratsdatenspeicherung. Ich begrüße das Begehren der Gerichte nach „klaren Regelungen“. Diese „Hier ein bisschen spitzeln und dort ein bisschen spitzeln“-Mentalität von Schäuble halten nicht nur wir für unangebracht.

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