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Bayerntrojaner beschlossen

4. Juli 2008

Der bereits seit einiger Zeit angekündigte „Bayerntrojaner“ wird, neben einigen weiteren höchst umstrittenen Maßnahmen (beispielsweise Handy-Überwachung mit Hilfe eines IMSI-Catchers, großer Lauschangriff mit automatisch laufenden Bändern) im südlichsten Bundesland ab dem 1. August traurige Realität sein. Dafür sorgte gestern der bayerische Landtag. Dort setzte sich die (allein regierende, wir reden ja von Bayern) CSU-Mehrheit, wie die Zeitung die Welt berichtet, „gegen erbitterten Widerstand der Opposition“ durch und beschloss ein Maßnahmenpaket, das in punkto Eingriffe in die Rechte und Freiheiten in Deutschland momentan seinesgleichen sucht. Schon bei der Online-Durchsuchung geht man noch um einiges über die Regelungen hinaus, die durch das neue BKA-Gesetz demnächt deutschlandweit gelten sollen; so sollen die zur Online-Durchsuchung befugten bayerischen Ermittler, also Polizei, Verfassungsschutz und Staatsschutz, unter anderem „zur Installation von Spionage-Software heimlich in Wohnungen von Verdächtigen eindringen“ dürfen, eine Erweiterung der Befugnisse, die auf Bundesebene bisher am Widerstand des Koalitionspartners SPD gescheitert ist.

Gerade gegen diese Regelung hagelt es Kritik von der Opposition. Da ist von Verfassungsbruch, von der Einrichtung eines Überwachungsstaates; von der hintenrum versuchten Einführung heimlicher Wohnungsdurchsuchungen ohne Zeugen, ohne Anwalt, ohne Kontrollmöglichkeiten für den Betroffenen. Harte Worte- aber leider sind sie in meinen Augen alles andere als politrhetorische Übertreibung. Es ist eher so, dass es schwerfallen dürfte, adäquate Worte zu finden für die Art und Weise, in der hier mit rechtsstaatlichen Grundsätzen umgegangen wird. Da hilft dann auch ein gebetsmühlenartiges Betonen der Notwendigkeit der Online-Durchsuchung zur Verhinderung schwerer Straftaten und der „verfassungsrechtlichen Schutzpflicht des Staates für seine Bürger“ nicht mehr weiter- hier wurde eine Schmerzgrenze überschritten, und das direkt mit dem großen wertpyrotechnischen Panzer.

Das wird keineswegs besser durch die äußerst aggressive Rhetorik einiger selbsternannter Helden des Antiterrorkampfes, allen voran Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. Dieser warf der Opposition, die das neue Antiterror-Paket unter anderem als „bürgerrechtspolitisches Desaster“ und Bedrohung der Grundfreiheiten der Bürger bezeichnete, kurzerhand vor, Horrorszenarien an die Wand zu malen. In der Welt wird Hermann mit den Worten „Der Vorwurf, dass irgendein braver Bürger plötzlich von Online-Durchsuchungen betroffen sein könnte, ist absurd,“ zitiert. Offenbar hat er sich keine allzu gründlichen Gedanken über Missbrauchspotentiale, Justizirrtümer oder auch die allein durch die Möglichkeit solcher Maßnahmen wahrscheinlich unvermeidlichen gesellschaftlichen Veränderungen gemacht. Aber wozu auch- so kann man sich ja weit besser in dem Gefühl sonnen, als einziger Verantwortung zu übernehmen und zu tun, was getan werden muss. Heise News, wo ebenfalls über den neuen „Bayerntrojaner“ berichtet wird, untermauert diese Rollenvorstellungen Hermanns noch durch folgendes Zitat: „Als Opposition könne man vielleicht den Kopf in den Sand stecken, die Staatsregierung und die Mehrheit des Hauses würden dagegen handeln und die Schutzpflicht für die Bürger ernst nehmen.“

In eine ähnliche Richtung gehen auch andere Äußerungen Hermanns, die heise News zitiert, unter anderem die selbstzufriedene Erklärung: „Bayern wird als erstes Bundesland die Rechtsgrundlagen für Online-Durchsuchungen schaffen. Damit zeigen wir erneut, wer Marktführer im Bereich innere Sicherheit in Deutschland ist.“ Es ist traurig, dass sieben Jahre nach den Terroranschlägen in New York noch immer derart ignorant die Einschränkung von Freiheit mit innerer Sicherheit verwechselt wird. Noch trauriger ist, dass aus solchen Vorstellung momentan in Deutschland des öfteren Recht und Gesetz wird- oder eher nur Gesetz, denn die Rechtmäßigkeit der nun in Bayern beschlossenen Maßnahmen (mit Bezug auf das deutsche Grundgesetz) wurde bereits von mehreren Kritikern heftig bezweifelt. Auch dieses Gesetz wird wahrscheinlich, wie in letzter Zeit schon so viele seiner Vorgänger, in Karlsruhe sein unrühmliches Ende finden. Aber auch das sieht Joachim Hermann offenbar anders: Er habe zudem „nicht den geringsten Zweifel daran“, dass die Gesetzesnovellen „im Einklang mit der bayerischen Verfassung und dem Grundgesetz stehen“, vermeldet heise. So langsam kommt einem wirklich der Verdacht, dass eine der beiden Seiten in dieser Diskussion unter akutem Realitätsverlust leidet- gesunder Menschenverstand und die letzten Urteile des Bundesverfassungsgerichts legen nahe, dass es sich dabei eher nicht um die Opposition handelt.

Da hilft dann wohl wirklich nur (wieder einmal) ein Machtwort des Bundesverfassungsgerichts. Dies plant der Abgeordnete Florian Ritter von der SPD-Fraktion offenbar bereits ein; er warf der CSU und der Staatsregierung vor, „nichts aus den bisherigen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts gelernt“ zu haben und kündigte an, schon sehr bald Klage gegen den „Staatstrojaner“ einzulegen, insbesondere, da dieser „auch gegen Personen aus dem Umfeld Verdächtiger eingesetzt werden dürfe und durch die „Razzia-Software“ sogar Änderungen am Datenbestand ausgeforschter Rechner vorgenommen werden könnten. Kein Gericht werde so noch die ausgespähten Informationen für verwertbar erklären. Generell komme die Klausel der Erlaubnis einer „heimlichen Hausdurchsuchung ohne Zeugen und ohne Richter“ gleich.“

Es bleibt abzuwarten, wie es mit diesen Plänen weitergeht. Die Chancen für zumindest einen Teilerfolg vor dem Bundesverfassungsgericht stehen angesichts der massiven und kaum ausreichend begründeten Eingriffe in grundlegende Rechte Betroffener alles andere als schlecht. Trotzdem ist es erschreckend und traurig, dass es wieder einmal soweit gekommen ist und ein Gesetz erst beschlossen und dann (hoffentlich) für verfassungswidrig erklärt werden muss, bevor man die damit verbundenen erheblichen Probleme anzuerkennen bereit ist. Der gestrige Tag war kein Tag des Ruhmes für den Freistaat Bayern und seine Regierung, da kann ein Joachim Hermann noch so oft das Gegenteil betonen. Eher war er ein weiteres Beispiel dafür, dass einige Dinge in diesem Land momentan gewaltig schieflaufen- und ein Wakeup Call an alle, die noch immer nicht begriffen haben, wie weit der Grundrechtsabbau momentan fortgeschritten ist. In einem Land, in dem Gesetze wie das nun in Bayern beschlossene möglich sind, ist es höchste Zeit, dass endlich breiterer Widerstand aus der Bevölkerung kommt.

3 Kommentare leave one →
  1. ThoroughThinking permalink
    5. Juli 2008 10:54 am

    Hoffen wir, dass das Bundesverfassungsgericht Spaß an Bürger- und Prozessgrundrechten hat (bisher schien es so). Trotzdem Empfehlung an alle Bayern: Zuerst nach München zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof, dann nach Karlsruhe, dann habt ihr ein Zulässigkeitsproblem weniger.

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