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BMI: Update zum BKA-Gesetz

18. April 2008

In einer aktuellen Presseerklärung gibt das Bundesinnenministerium eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte des momentan heiß diskutierten BKA-Gesetzes. Dieses soll, nachdem nun zumindest zwischen Bundesinnenminister Schäuble und Bundesjustizministerin Zypries (wenn auch anscheinend nicht zwischen ihren beiden Parteien) eine Einigung über eine der umstrittensten Maßnahmen, nämlich die heimliche Online-Durchsuchung, zustande gekommen ist, voraussichtlich noch im Laufe dieses Jahres in Kraft treten. Ziel des Gesetzes ist es, das BKA stärker in die Bekämpfung und Prävention des Terrorismus einzubinden.

Der vorgeschlagene Inhalt des BKA-Gesetzes ist dabei aus dem Stoff, aus dem Legenden sind- bevorzugt Horrorgeschichten, um kleine Datenschützerkinder zu erschrecken, nur meinen es die Damen und Herren Gesetzgeber wohl leider sehr ernst und das Happy End muss man sich selbst erarbeiten. Was in meinen Augen genau das ist, was die Datenschutz- und Bürgerrechtsbewegung tun sollte.

Aber der Reihe nach: Was sind die Maßnahmen, die uns beim BKA-Gesetz konkret erwarten? Das Bundeskriminalamt (BKA) erhält für die Terrorismusbekämpfung erstmals die Aufgabe der Gefahrenabwehr und die hierfür erforderlichen Befugnisse, heißt es vollmundig in der Presseerklärung, aber welche Befugnisse sind das genau? Erster Kandidat: Der Bundestrojaner, korrekt gesagt: Die heimliche Online-Durchsuchung samt Quellen-TKÜ (also Installation einer Remote Forensic Software beispielsweise zwecks belauschen von normalerweise verschlüsselten Skype-Gesprächen direkt beim Empfänger. Das war zu erwarten, wurde doch gerade die Online-Durchsuchung im Vorfeld schon sehr kontrovers diskutiert. Hierzu gibt es ja auch bereits ein rechtsgültiges Urteil des Bundesverfassungsgerichts. So darf der Bundestrojaner nur noch bei „einer konkreten Gefahr“ für bestimmte besonders wichtige Rechtsgüter unter Richtervorbehalt eingesetzt werden. Man darf davon ausgehen, dass das Bundesverfassungsgericht weiß, was es tut, und somit das Missbrauchspotential dieser Maßnahme auf ein rechtsstaatlich akzeptables Maß beschränkt hat.

Bei anderen Maßnahmen dagegen ist dieses Potential, auch mangels bisherigem Kontakt mit der Judikative, noch voll intakt. So soll das BKA beispielsweise die Erlaubnis zur für die Privatsphäre der Betroffenen sehr problematischen Wohnraumüberwachung bekommen- in einem Ausmaß, das es in Deutschland bisher so nicht gab: In Ausgestaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Art. 13 Abs. 4 GG ist dabei die akustische wie die optische Wohnungsüberwachung vorgesehen. Normalerweise neige ich, im Gegensatz zu vielen anderen Bloggern, nicht dazu, in meinen Kommentaren Orwell zu zitieren, aber bei dem Gedanken an staatliche Überwachungskameras im Wohn- und Schlafzimmer bin ich dann doch in Versuchung. Nach dem unter dem Eindruck des 11. September beschlossenen „großen Lauschangriff“, in meinen Augen schon mehr als problematisch, soll nun offenbar auch der „große Spähangriff“ Wirklichkeit in Deutschland werden. Es bestätigt, was beispielsweise unser ehemaliger Bundesinnenminister Gerhart Baum immer wieder betont: Maßnahmen werden in Extremsituationen geschaffen, aber auf die Idee, sie kritisch zu überprüfen, kommt meist niemand- statt dessen wartet man, bis sich alle daran gewöhnt haben, und geht dann vom Status Quo aus noch einen Schritt weiter in Richtung mehr Überwachung. Zumal momentan fraglich scheint, wie die Innenminister die angebliche Notwendigkeit und Effektivität der optischen Wohnraumüberwachung belegen. Die Presseerklärung bleibt hier vage. Aus den Erfahrungen der EG Zeit wurde deutlich, dass gerade auch das Instrument der optischen Wohnraumüberwachung im Kampf gegen den internationalen Terrorismus von großer Bedeutung sein kann. Worin genau diese Erfahrungen bestehen und wie Kameras in Wohnungen gegen den Terrorismus helfen, erfährt der geneigte Leser leider nicht. Mich vermag das nicht zu überzeugen. Weniger Privatsphäre, weniger Freiheit- auf jeden Fall. Mehr Sicherheit? Ich wage es auch hier zu bezweifeln.

Auch die Süddeutsche Zeitung, der offenbar ein kompletter Gesetzesentwurf vorliegt, äußert sich erstaunt über den Umfang und die gleichzeitige scheinbare Selbstverständlichkeit des hier zu beobachtenden Eingriffs in die Bürgerrechte: Dass sich eine solche Rundum-Überwachung von Verdächtigen politisch durchsetzen lässt, wurde bisher sogar bei den Sicherheitsbehörden bezweifelt. Nun stehen diese Eingriffe plötzlich im von Wolfgang Schäuble (CDU) und Brigitte Zypries (SPD) vereinbarten Gesetzentwurf – ohne dass in der Öffentlichkeit auch nur ansatzweise darüber diskutiert wurde. Der monatelange Streit um die Online-Durchsuchung von privaten Computern hat den Vorstoß für den Spähangriff völlig überdeckt. Der Bundestrojaner als Nebelgranate- oft diskutiert, von mir bisher immer angezweifelt, aber solche Äußerungen geben schon zu denken.

Ebenfalls in der Süddeutschen Zeitung ist zu lesen, beim großen Lauschangriff sollte in Zukunft ein weniger strenger Schutz der Privatsphäre gelten als bisher. Terrorverdächtige sollen in Zukunft automatisch abgehört werden dürfen – und zwar alles, was sie sagen, auch sehr private und intime Details. Bisher galt, gedeckt durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, der strikte Grundsatz, dass die Wanzen bei privaten Gesprächen abgeschaltet werden mussten. Das war den Ermittlern oft zu problematisch und umständlich, was sie die Maßnahme seltener einsetzen ließ. Dies soll sich nun ändern, indem man eine „Lücke“ im BVerfG-Urteil nutzt: Karlsruhe hatte in seiner Entscheidung zur Online-Durchsuchung auch erklärt, dass private Äußerungen, die nur zur Tarnung von Verbrechen gemacht werden, nicht geschützt sind. Das nützt das neue BKA-Gesetz nun. Ausdrücklich steht in dem Entwurf, dass die Wanzen nun nicht mehr abgeschaltet werden müssen, wenn aus dem Plan zum Bombenbau plötzlich privates Liebesgesäusel wird. Nun wird alles aufgenommen. Erst ein Richter soll entscheiden, was auf dem Band intime Lebensäußerungen sind und was der Verhinderung von gefährlichen Verbrechen dienen kann. Auch hier kam bemerkenswert wenig Gegenwehr von der SPD, die doch durch den errungenen Kompromiss bei der Online-Durchsuchung Stärke zu demonstrieren versucht. Dieses sogenannte Richterband hatte die SPD bisher ebenfalls abgelehnt – nun steht es plötzlich im Gesetz. Offenbar hat sich Innenminister Schäuble auf breiter Front gegen die Vorbehalte der SPD und von Justizministerin Zypries durchgesetzt, berichtet entsprechend auch die SZ. Was auch immer hier gespielt wird, die SPD hat unsere Bürgerrechte offenbar nicht allzu erfolgreich verteidigt. Ob das nun an mangelndem Einsatz oder eher an der schieren Übermacht des Koalitionspartners liegt, wird wohl das Geheimnis der Beteiligten bleiben- die Folgen tragen auf jeden Fall die Bürger.

Auch Rasterfahndungen soll das BKA, im Rahmen seiner neuen „polizeilichen Befugnisse“ durchführen dürfen. Insgesamt ist die Vermischung zwischen Polizei und Geheimdienst, die hier zu beobachten ist, besorgniserregend. In einem Rechtsstaat gibt es nicht ohne Grund verschiedene Gremien für verschiedene Zwecke.

Insgesamt sehe ich das BKA-Gesetz, sollte der hier zitierte Entwurf ganz oder weitestgehend in die Realität umgesetzt werden, als höchst problematisch und potentiell schädlich für bestimmte rechtsstaatliche Prinzipien an. Selbst wenn von den konkreten Maßnahmen wohl nur vergleichsweise wenige Menschen betroffen sind (im Gegensatz beispielsweise zur Vorratsdatenspeicherung) ist allein die Tatsache, mit wieviel Macht hier eine einzelne Behörde ausgestattet wird, mit Vorsicht zu genießen. Die allgemeine Beliebigkeit bestimmter im Grundgesetz festgelegter Prinzipien, von der leider ein signifikanter Teil unserer Regierung auszugehen scheint, findet sich in diesem Dokument an mehreren Stellen wieder. Dagegen heißt es anzugehen, sobald die entsprechenden Pläne konkret werden. Hier zitiere ich einmal den Freiheitsredner Christoph Brüning, der wie ich auf unserer Demo im März eine Rede hielt und kämpferisch ankündigte: „„Eine Botschaft nach Berlin: Und wenn wir jeden einzelnen Spitzelgedanken unserer Regierung, wenn wir jedes einzelne dieser verfassungsfeindlichen Gesetze vor das höchste Gericht zerren müssen, weil die Menschen die uns regieren lieber dem Terror in die Hand spielen und unsere freiheitliche Grundordnung zerschießen, werden wir das machen. Mit jedem einzelnen verdammten Gesetz!“ Möglicherweise wird das BKA-Gesetz ein Anlass sein, genau diese Ankündigung in die Tat umzusetzen.

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