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Zuständigkeit geklärt

30. Januar 2008

Die Zuständigkeit für die Verfassungsbeschwerden gegen die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung wurde vom Bundesverfassungsgericht heute nach einer mehrwöchigen Debatte geklärt. In der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts heißt es dazu:

Der gemäß § 14 Abs. 5 BVerfGG zuständige Ausschuss („6er-Ausschuss“)
hat am 29. Januar 2008 die Verfassungsbeschwerdeverfahren zur
Vorratsdatenspeicherung teils dem Ersten Senat, teils dem Zweiten
Senat des Bundesverfassungsgerichts zugewiesen. Zu den dem Ersten Senat
zugewiesenen Verfahren gehören insbesondere die Verfassungsbeschwerde
der Beschwerdeführer Dr. Dr. h.c. Burkhard Hirsch (u.a.) sowie die
Verfassungsbeschwerde der von Rechtsanwalt Meinhard Starostik
vertretenen Beschwerdeführer („Massenverfassungsbeschwerde“). Dem
Zweiten Senat sind die Verfassungsbeschwerden zugewiesen, die sich im
Schwerpunkt gegen strafverfahrensrechtliche Vorschriften richten.

Die meisten Datenschützer werden es begrüßen, dass nun Bewegung in die Sache kommt und sich eine Entscheidung zumindest über den Eilantrag abzeichnet. Immerhin bedeutet jeder Tag ohne eine Entscheidung des Gerichts, dass die VDS zunächst in Kraft bleibt und weitere Telekommunikationsdaten gespeichert werden. Außerdem ist das Urteil des höchsten deutschen Gerichts natürlich ein sehr wichtiges Signal an Politik und Gesellschaft, das einen Anhaltspunkt lässt, was in diesem Land noch rechtsstaatlich machbar ist und was nicht.

Man darf also gespannt sein- und ein bisschen Daumen drücken, dass die Entscheidung in unserem Sinne fällt, kann sicherlich trotz großen Vertrauens in die Kompetenz und moralische Autorität der Richter auch nicht schaden

3 Kommentare leave one →
  1. 31. Januar 2008 10:45 am

    Bin gespannt, wie es weiter geht! Aber das war schon mal ein wichtiger Schritt!

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