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Unmoralisch?

27. Januar 2008

In Zeiten der Vorratsdatenspeicherung ist es zu einer Herausforderung geworden, noch anonym zu telefonieren. Weder Festnetztelefon noch Handy sind von der Protokollierung unserer Anrufe in Bezug auf Gesprächspartner, Uhrzeit und Dauer des Anrufs ausgenommen; bei Handies kommt noch der Standort, identifiziert durch die verwendete „Zelle“ des Mobilfunknetzes, hinzu. Wer ein Mobiltelefon kauft, muss die SIM-Karte auf seinen Namen registrieren und in der Regel einen Personalausweis vorlegen. Somit ist weitgehend sichergestellt, dass wirklich identifiziert werden kann, wer genau da gerade telefoniert.

Von einem Unternehmen, das in der Umgehung dieser Regelungen offenbar eine Marktlücke sah, berichten nun unter anderem heise online und der Focus. Dieses Unternehmen (heise nennt explizit den Namen des Anbieters Anonyphone, dieser taucht aber in keiner der anderen Quellen auf) verkauft alte, bereits registrierte SIM-Karten, für deren Benutzung keinerlei zusätzliche Daten mehr erforderlich sind. Somit würde die Vorratsdatenspeicherung ausgehebelt, da nicht feststellbar ist, wer genau die entsprechende Karte erworben hat (zumindest vorausgesetzt, dass der stolze neue Besitzer ein paar Anfängerfehler vermeidet und nicht beispielsweise sein normales Handy, dessen IMEI-Nummer den Behörden bereits vorliegt, mit der neuen Karte benutzt).

Diese Anonymität einiger Handy-Nutzer ist nun offenbar einigen Ermittlern ein Dorn im Auge. So bezeichnete der stellvertretende Vorsitzende des Bundes deutscher Kriminalbeamter, Wilfried Albishausen, den Verkauf anonymer SIM-Karten als „unmoralisch und für die Polizeiarbeit fatal“. Der Kriminalbeamte sagte […], Gesetzgeber und Ermittler wollten mit der Vorratsdatenspeicherung nicht den gläsernen Bürger, sondern den gläsernen Straftäter. Dieses zu erreichen werde mit den anonymen Handykarten erschwert.

Diese Argumentation erscheint nur schwer nachvollziehbar. Gerade einem Kriminalbeamten sollte eigentlich klar sein, dass Schwerkriminelle und Terroristen keinen bunt daherkommenden Online-Shop brauchen, um sich nicht auf ihren Namen registrierte SIM-Karten zu verschaffen- ebenso gut könnten sie sich die entsprechende Hardware auf dem Schwarzmarkt oder im Ausland beschaffen oder notfalls stehlen. Dinge, die ein normaler Handy-Nutzer nicht zu tun bereit wäre, jemand, der über hinreichend kriminelle Energie verfügt, um für den Staat eine ernsthafte Bedrohung darzustellen, aber durchaus. Wenn durch Anbieter wie den im Artikel angesprochenen nun auch unbescholtenen Bürgern, die lediglich ihre Privatsphäre schützen wollen, die Möglichkeit der anonymen Telekommunikation offensteht- ist das wirklich so ein herber Schlag für die Ermittlungsbehörden?

Der gläserne Straftäter, den Albishausen beschreibt, ist Utopie. Kriminelle werden immer die ersten sein, die sich flächendeckenden Maßnahmen wie der Vorratsdatenspeicherung, notfalls mit materiellem Aufwand, entziehen. Normale Bürger dagegen haben diese Möglichkeit oft nicht- womit der „gläserne Bürger“, der ja eigentlich verhindert werden sollte, schnell der einzige Effekt sein kann, den derartige Maßnahmen haben. Im Gegensatz zu gezielter Polizeiarbeit stellen verdachtsunabhängige Maßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung nicht nur alle Bürger unter einen inakzeptablen Generalverdacht, sondern sind auch für diejenigen mit den größten technischen und finanziellen Möglichkeiten und dem wenigsten Respekt vor Regeln und Gesetzen (also genau die Klientel, die eigentlich im Ziel der Ermittlungen stehen sollte) mit etwas Einsatz und Erfindungsreichtum umgehbar.

Besonders problematisch aber ist wohl der Vorwurf, besagte Firma würde „unmoralisch“ handeln. Sicher wird das Unternehmen nicht aus rein altruistischen, sondern auch aus wirtschaftlichen Interessen handeln- aber das allein macht ja eine Handlung noch nicht unmoralisch, und möglicherweise haben sich einige der Beteiligten durchaus ihre Gedanken zum Thema Datenschutz gemacht und diesen als unterstützenswert definiert. Ist das unmoralisch? Nun, Herrn Albishausen geht es wohl um die Erschwerung der Strafverfolgung, die er im Verkauf anonymer SIM-Karten sieht. Ganz abgesehen von rein technisch begründeten Zweifeln an dieser Sichtweise dürften wir es hier mit einem leider momentan allzu verbreiteten Trugschluss zu tun haben- mit der Annahme, dass eine Maßnahme alleine deswegen unmoralisch ist, weil sie Kriminellen ebenso wie Unschuldigen nützt. Das aber führt schnell dazu, dass man in den Verdacht kommt, unmoralisch zu handeln, wenn es in Wirklichkeit nur um das Nutzen von Freiheiten geht- Freiheiten, die uns in Deutschland verfassungsmäßig zustehen oder solchen, die, wie in diesem Fall, bis vor kurzem noch selbstverständlich waren und erst durch eine sehr umstrittene neue Gesetzgebung zum raren Luxus geworden sind.

Unmoralisches Handeln kann ich im vorliegenden Fall nicht erkennen, eher eine Menge unzureichender Information und impulsiver Schnellschüsse auf beiden Seiten. Verwundert das angesichts eines Gesetzes, das erst seit Anfang des Jahres in Kraft ist, einige Bürger zunehmend verunsichert und außerdem bereits am Tag seines Inkrafttretens durch eine Verfassungsbeschwerde beantwortet wurde? Ich denke, nein- und genau deshalb brauchen wir Klarheit aus Karlsruhe, brauchen ein Urteil, das uns sagt, was in diesem Land legal oder illegal ist im Bereich der Telekommunikation- und idealerweise auch einen Anhaltspunkt dafür gibt, wie es um die moralische Dimension dieser Fragen bestellt ist. Aus Sicht des Datenschutzes wünschenswert wäre natürlich ein Urteil, das die Vorratsdatenspeicherung außer Kraft setzt und somit anonymes Telefonieren wieder zum Alltag werden lässt- ganz ohne betont „antiautoritäre“ Firmen, Ein-Euro-Handies und Schelte von den Ermittlungsbehörden- ganz einfach nur ein Recht unter vielen, das wir täglich nutzen.

8 Kommentare leave one →
  1. 27. Januar 2008 8:57 am

    Wenn die Verfassungsrichter sich endlich mal entscheiden könnten , hätten wir Klartext. Das dauert ja nun schon fast einen Monat. Ich denke eher, dass die Entscheidung schon inoffiziell feststeht und nur noch die entsprechenden Vorbereitungen getroffenen werden müssen für das „danach“.
    Und von einer Unmorla kann ich wie du, auch überhaupt nichts erkennen. So eine Firma wirkt höchstens symphatisch auf mich. 😉 Schöner Beitrag.

  2. Annika permalink*
    27. Januar 2008 1:18 pm

    Ich denke, die Tatsache, dass es ziemlich nervenaufreibend für die Datenschutzbewegung ist, dass Karlsruhe nun schon seit Anfang des Jahres über Kompetenzen diskutiert, brauchen wir nicht zu besprechen 😉 das liegt auf der Hand. Wir alle wüssten wohl lieber, woran wir sind.
    Den zweiten Teil Deiner Theorie kann ich allerdings so gar nicht nachvollziehen. Bist Du wirklich der Meinung, es gäbe zwischen den Verfassungsrichtern irgendwelche „inoffiziellen Absprachen“? Wenn ja, darf ich fragen, wie die Deiner Meinung nach aussehen? Und von was für „Vorbereitungen“ sprichst Du?

  3. 27. Januar 2008 2:58 pm

    Ich bin leider zu misstrauisch dem gegenüber. Es wird sicher mal einen Wink mit dem Zaunpfahl gegeben haben, was bei der Entscheidung rauskommt. Diese Perönlichkeiten untereinander sind sich nicht gerade fremd. Auch Verfassungsrichter sind politisch engagiert und ich kann mir schwer vorstellen dass dies rein objektiv entschieden wird in unserer heutigen Gesellschaft.

  4. 27. Januar 2008 5:34 pm

    @Dienstbote:
    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es da irgendwelche Absprachen im Vorfeld getroffen werden wie das Urteil ausfallen würde. Hast du irgendwelche Belege/ Beweise für diese – ich würd fast schon sagen – Unterstellung?
    Und nur mal so nen kleiner gut gemeinter Tipp, pass mit solchen Äußerung mit der Formulierung ganz genau auf, das kann sonst ganz schnell Probleme geben falls einer der Richter sowas liest 😉

  5. Annika permalink*
    27. Januar 2008 6:07 pm

    Nun, ich bin wie Markus der Meinung, dass diese Form von Absprache beim höchsten Deutschen Gericht wohl kaum denkbar ist. Sicher, völlig objektiv ist niemand, aber was Du da beschreibst wäre schon fünf Schritte weiter als nur Subjektivität, da müssten die Richter sich ja bewusst entscheiden, ihre Pflicht gegenüber dem Grundgesetz und gegenüber dem Volk politischen Interessen unterzuordnen und das kann ich mir nun beim besten Willen nicht vorstellen…

  6. 27. Januar 2008 6:13 pm

    Ich sehe leider immer mehr Politker/Konzerne, die ihre Pflichten gegenüber dem Grundgesetz nicht wirklich einhalten, daher kommen bei mir leider solche Zweifel auf und diese bleiben auch. Aber wir werden uns mal überraschen lassen.

  7. 27. Januar 2008 6:24 pm

    @Dienstbote:
    Versteh ich dich richtig, dass du behauptest, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichtes anderen Interessen Folgen als ihren eigentlichen, nämlich darüber zu wachen, dass das Grundgesetz nicht verletzt wird, und vielleicht sogar bestechlich sind?

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