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USA wollen auch deutsche Snail Mail überwachen

21. Januar 2008

Gegner der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten benutzen bekanntlich des öfteren Vergleiche wie „wenn man einen Brief schreibt, muss man ja auch nicht erst in eine Liste eintragen, wann und an wen man diesen Brief schreibt“. Nun sieht es aus, als müssten diese Personen teilweise umdenken oder ihre Aussage zumindest teilweise einschränken- nicht, weil die Vorratsdatenspeicherung plötzlich sinnvoller oder weniger schädlich für die Privatsphäre geworden wäre, sondern weil auch die herkömmliche Post, die manchmal sogenannte „Snail Mail“, nicht mehr ganz so frei von Überwachung ist, wie man es spontan glauben würde- zumindest, wenn man Briefe oder Pakete in die USA schickt.

DIE ZEIT online berichtet, “ dass die US-Behörden auch bei Paketen, Päckchen und Briefen schon seit mehreren Jahren verlangen, dass ihnen vorab Daten über Absender, Empfänger und – sofern verfügbar – über den Inhalt mitgeteilt werden. Damit soll zum Beispiel verhindert werden, dass wie nach den Anschlägen von 2001 Sendungen mit Anthrax oder anderen gefährlichen Materialien in das Land kommen. Das amerikanische Heimatschutzministerium möchte aber auch sonstige postalische Kontakte zwischen Terrorverdächtigen aufdecken, ähnlich wie bei Telefonaten oder Kontakten im Internet.“

Nun soll es ein „bindendes internationales Abkommen“ geben, mit dem die USA ihre europäischen Verbündeten zur Herausgabe dieser Daten verpflichten sollen: „Nach Informationen von ZEIT online finden derzeit geheime Verhandlungen über den Postdaten-Austausch statt. Ziel: Verpflichtung aller Staaten auf einen einheitlichen Standard. Nämlich – nach dem Willen der USA – den amerikanischen.“ Sollte dies stimmen, wäre es ein erschreckendes Beispiel für eine weitere fehlgeleitete „Sicherheitsmaßnahme“ hinter dem Rücken der betroffenen Bürger.

Inwiefern ein solches Abkommen mit Deutschland zu machen wäre, ist fraglich, denn zunächst müsste überprüft werden ob die Regelung überhaupt mit deutschen Gesetzen zu vereinbaren ist. Immerhin würde damit das Briefgeheimnis infrage gestellt. Denn darunter fallen auch Angaben über Absender und Empfänger. Ein sehr sinnvolles und für die Privatsphäre der Bürger und ihren Schutz vor zuviel staatlicher Kontrolle wichtiges Grundrecht, denn ebenso wie bei elektronischen Kommunikationsmitteln lässt sich auch bei herkömmlicher Post bereits eine erhebliche Informationsmenge aus reinen „Verkehrsinformationen“ gewinnen, also daraus, wer wann und wie oft mit wem in Kontakt steht. Davon abgesehen ist es unrechtsstaatlich, ohne konkreten Verdacht sämtliche Post zu kontrollieren und dabei größtenteils Unschuldige zum Ziel der Ermittlungsmaßnahmen zu machen- so etwas kann man als „Generalverdacht“ oder „pauschale Verdächtigung“ bezeichnen und es hat in einem freien Land keinen Platz. Wir haben es hier quasi mit derselben Problematik wie bei der Vorratsdatenspeicherung zu tun- bei einem Kommunikationsmedium, das so „traditionell“ und „normal“ ist, dass es auch der ignoranteste und technophobste Bürger nicht mehr als eine Domäne der Nerds, Geeks, Kids, Techies oder Chaoten einordnen kann. Genau deswegen ist das Briefgeheimnis in seiner aktuellen Form so wichtig- und genau das wollen die US-Amerikaner mit dem von ihnen geplanten Abkommen in Frage stellen.

Eine derartige Rechtsauffassung sollte sich Deutschland nicht von seinen Verbündeten diktieren lassen. Inwiefern man allerdings in dieser Frage eine standhafte Position beziehen wird, ist fraglich angesichts der Bereitwilligkeit, mit der beispielsweise auch die von der EU vorgeschriebene Vorratsdatenspeicherung nicht nur umgesetzt sondern das Soll direkt zu 150% übererfüllt wurde. Hoffentlich hat man vor „herkömmlichen“ Kommunikationsmitteln etwas mehr Respekt oder ist angesichts der in letzter Zeit eingereichten Verfassungsbeschwerden gegen gleich mehrere staatliche Überwachungsmaßnahmen etwas vorsichtiger geworden.

Von der Bundesregierung ist derzeit wenig zu erfahren, weder über den Wahrheitsgehalt der der ZEIT vorliegenden Informationen noch über eventuelle Details gibt es nähere Informationen: Auch von der Bundesregierung ist keine Auskunft zu erhalten, auch nicht darüber, wer die Gespräche für die deutsche Seite führt. Das Auswärtige Amt ließ mitteilen, in der Angelegenheit sei das Bundesinnenministerium zuständig. Das jedoch verweist auf das Bundeswirtschaftsministerium. Dort wiederum sagt eine Sprecherin lediglich: „Das Thema Postdatenübermittlung wird in unterschiedlichen Gremien erörtert.“ Allerdings sei ihr Haus nur im Rahmen des Weltpostvereins damit befasst.

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