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Über das Ziel hinaus

18. Dezember 2007

Nachdem vor Kurzem ranghohe Ermittler des BKA und mehrerer LKAs ein Schreiben mit Forderungen nach einer Reihe weitergehender Befugnisse bei der Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung verfasst und an die Innenminister von Bund und Ländern geschickt hatten, fangen einige Politiker nun offenbar an, Gefallen an dieser Art Idee zu finden. Das ist in sofern bedenklich, als einige der geforderten Maßnahmen sehr weit über das hinaus gehen, was bislang im Rahmen unseres Rechtsstaates als akzeptabel angesehen wurde. Die Grundrechte der Bürger würden bei Umsetzung dieser Maßnahmen teilweise stark eingeschränkt, den Ermittlern wesentlich mehr Macht eingeräumt als bisher üblich.

Trotzdem fand die Forderung nach mehr Handlungsfreiheit für Ermittler nun einen prominenten Unterstützer im niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann. Dieser, Beobachtern der Datenschutzdebatte auch schon als Verfechter der heimlichen Online-Durchsuchung bekannt, meinte gegenüber dem Focus: „Bei einer terroristischen Bedrohungslage muss es möglich sein, auch ohne das Wissen der Betroffenen Wohnungen zu durchsuchen.“ Diese Forderung hatten auch die Ermittlungsbehörden bereits in die Debatte eingebracht.

Zwar sieht Schünemanns Entwurf einen Richtervorbehalt für diese Maßnahme vor; in höchstem Maße problematisch bleibt diese dennoch. Nicht umsonst ist es bisher das Recht jedes Betroffenen, bei einer Hausdurchsuchung vor Ort zu sein und einen weiteren Zeugen hinzuzuziehen. So bleibt die Transparenz einer solchen Maßnahme gewährleistet, Missbrauch wird vorgebeugt und der Betroffene erhält nicht zuletzt auch eine faire Chance, über die Situation informiert zu bleiben und sich so effektiver verteidigen zu können (insbesondere wenn auch der Anwalt bereits vor Ort ist, was bei der derzeitigen Regelung ebenfalls das Recht des Betroffenen ist). Das alles würde bei einer heimlichen Durchsuchung wegfallen. Die Ermittler könnten unbeobachtet, unkontrolliert die Wohnung eines Verdächtigen durchsuchen und dieser würde (bei entsprechend diskretem Vorgehen) davon erst erfahren, wenn er es von den Ermittlern mitgeteilt bekommt. Das ist ein beunruhigendes Machtgefälle zwischen Staat und Bürger und ein Wegfall bewährter und wichtiger Kontrollmechanismen.

Selbst BKA-Chef Ziercke, normalerweise eher von der Hardliner-Fraktion, steht diesen Forderungen skeptisch gegenüber beziehungsweise hält sie für „verfrüht“. Das sollte doch wirklich zu denken geben. Bei der Forderung nach einer solchen Maßnahme scheint die reine Machbarkeit; die Tatsache, dass man es theoretisch tun könnte und so möglicherweise ein geringes Plus bei der Aufklärung bestimmter Verbrechen erzielt (was allerdings noch in keiner Form belegt ist) eine größere Rolle zu spielen als rechtsstaatliche Prinzipien und die Abwägung der möglichen negativen Folgen. Das ist für einen Rechtsstaat die falsche Prioritätensetzung. Sollten schon die Ermittlungsbehörden im Rahmen der ihnen anvertrauten gesellschaftlichen Verantwortung davon Abstand nehmen, leichtfertig mit derart gefährlichen Ideen zu jonglieren und so im Sinne des Wertfeuerwerks an der Lunte eines ganz besonders dicken Krachers zu zündeln, so gilt dies in noch größerem Maße für unsere gewählten Volksvertreter, die zuallererst der freiheitlich demokratischen Grundordnung verpflichtet sind und darüber hinaus über genug juristische und politische Kenntnisse verfügen sollten, um es besser zu wissen.

Bei heimlichen Hausdurchsuchungen war allerdings noch keineswegs Schluss. Zusätzlich wollen laut Focus die Terror-Experten von Bund und Ländern […] zudem bei Islamismus-Verfahren den Anwälten von Verdächtigen gerichtliche Beweise vorenthalten. Um Ermittlungen nicht zu gefährden, sei zu prüfen, ob in so genannten in-camera-Verfahren einzelne Aktenteile „nur für das Gericht einsehbar sein sollen“. Hier ist auch Ziercke wieder mit von der Partie, obwohl diese Maßnahme ebensoviel rechtlichen Zündstoff birgt wie die heimliche Hausdurchsuchung. Wie so noch ein fairer Prozess sichergestellt werden soll, wurde bisher nicht näher erläutert. Wahrscheinlich, weil das schlichtweg nicht möglich ist, denn zu einem fairen, einem rechtsstaatlichen Prozess gehört, dass man darüber informiert wird, was einem vorgeworfen wird, und dazu Stellung nehmen kann. Sonst wird der Prozess für den Verdächtigen undurchschaubar, unkontrollierbar. Dies würde Fehler wahrscheinlicher machen, da versehentliche Versäumnisse ebenso wie möglicherweise vorliegender Machtmissbrauch durch Ermittler oder Staatsanwälte kaum noch vom Beschuldigten oder dessen Anwalt zu bemerken wären. Auch hier wäre wieder eine gefährliche Verschiebung der Machtverhältnisse zu beobachten- der Verdächtige und sein Verteidiger nur unzureichend informiert, die Gegenseite ganz Herr der Lage. Wohl zu recht würde sich ein Angeklagter in einem solchen Prozess machtlos und unfair behandelt fühlen. Das Vertrauen der Bürger in die Justiz und die Ermittlungsbehörden würde möglicherweise ernsthaften Schaden nehmen- und ganz zu unrecht wäre das sicher nicht, denn soviel Macht über das Leben anderer Menschen, wie diese Maßnahme implizieren würde, kann und sollte ein staatliches Organ nicht haben.

Es bleibt zu hoffen, dass diese Forderungen nicht umgesetzt werden oder notfalls am Bundesverfassungsgericht scheitern. Hier wird leichtfertig mit etwas gespielt, das uns allen zuviel wert sein sollte, um solche Experimente zu wagen- mit rechtsstaatlichen Grundsätzen, die uns alle schützen und unsere Freiheiten gewährleisten sollen. Umso bedenklicher ist es, wenn die Forderungen nach Einschränkung genau dieser Grundsätze nicht mehr nur von einigen übereifrigen Terrorfahndern, sondern auch in der Politik ernsthaft diskutiert werden. Offenbar mangelt es momentan zu vielen einflussreichen Menschen in diesem Land an gesundem Menschenverstand ebenso wie an Respekt vor dem Grundgesetz. Umso wichtiger, dass wir alle anfangen, uns Gedanken zu machen und derartige Äußerungen nicht unkommentiert stehen zu lassen; dass wir vor allem anfangen, mehr Menschen in Deutschland über ihre Rechte zu informieren. Denn wer seine Rechte einmal kennt und ein Gespür dafür bekommen hat, wird sich darüber im klaren sein, dass er sie nicht freiwillig aufgeben will- auch und gerade nicht für die unbewiesene Versprechung einer letzten Endes nur sehr bedingt erreichbaren Sicherheit.

2 Kommentare leave one →
  1. ÖcherJupp permalink
    18. Dezember 2007 10:35 pm

    „Jemand mußte Josef K. verleumdet haben, denn ohne daß er etwas Böses getan hätte, wurde er eines Morgens verhaftet.“

    [150 Seiten lange Beschreibung eines rechtsstaatlichen Horrorszenario ausgelassen]

    „Wo war der Richter, den er nie gesehen hatte? Wo war das hohe Gericht, bis zu dem er nie gekommen war? Er hob die Hände und spreizte alle Finger. Aber an K.s Gurgel legten sich die Händes des einen Herrn, während der andere das Messer ihm tief ins Herz stieß und zweimal dort drehte. Mit brechenden Augen sah noch K., wie die Herren, nahe vor seinem Gesicht, Wange an Wange aneinandergelehnt, die Entscheidung beobachteten. „Wie ein Hund!“ sagte er, es war, als sollte die Scham ihn überleben.“

    (Franz Kafka, Der Prozeß, 1915)

    Tjaja, auch hier kommen wir den literarischen Vorlagen langsam aber sicher wieder näher.

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