Zum Inhalt springen

Bundestrojaner mit Blaulicht?

1. Dezember 2007

Nicht alles, was hinkt, ist auch ein Vergleich. Diese Erfahrung musste nun auch Bundesinnenminister Wolf*an* (ihr wisst schon, GG bekommt er erst wieder wenn er sich an selbiges hält) Schäuble machen. Laut heise online soll er, während er versuchte, vor dem Bundestag Werbung für seinen um 13% vergrößerten Haushalt zu machen, mit folgenden Worten die Online-Durchsuchung  (seit langem eine Maßnahme, die er sehr stark voranzutreiben versucht) angepriesen haben: „Seit das Auto erfunden ist, braucht auch die Polizei Kraftfahrzeuge.“

Eine interessante Äußerung, die zwar in sich stimmig ist (Polizeiautos gibt es ja wirklich schon seit einer Weile), in ihrer impliziten Funktion als Analogie zur Online-Durchsuchung aber von vorne bis hinten versagt. Abgesehen von der platten Weisheit, dass kein Polizeiauto heimlich in mein Haus eindringt, dort meine Schränke durchwühlt, ein paar Unterlagen kopiert, die Kopien mitnimmt und wieder durchs Fenster verschwindet, gibt es noch einen weiteren wichtigen Unterschied zwischen Polizeistreifen und der von Schäuble propagierten heimlichen Online-Durchsuchung: Die Verhältnismäßigkeit.

Polizeiautos fahren herum und die darin befindlichen Beamten greifen in aller Regel erst ein, wenn es konkrete Hinweise auf ein Problem gibt; entweder die Bürger fordern sie selbst an oder sie beobachten etwas, das einen Gesetzesverstoß nahelegt. Dies alles geschieht im öffentlichen Raum, jeder kann kontrollieren, was ein Polizeiauto tut, und sollte es wirklich einmal einen Fall geben, in dem ein Polizist seine Befugnisse missbraucht, lässt sich dieser meist aufklären und der Schuldige zur Rechenschaft ziehen. Im weit normaleren Fall, dass die Polizeibeamten einfach nur ihren Job machen, wird kein Bürger in seinen Grundrechten durch die Anwesenheit eines Streifenwagens beschränkt, und man muss schon sehr weit abseits des noch als für Verfechter des Rechtsstaats akzeptabel zu bezeichnenden Spektrums stehen, um so etwas ernsthaft zu behaupten.

Der Fall bei der heimlichen Online-Durchsuchung dagegen liegt komplett anders. Hier werden die Grundrechte des Bürgers nach Ansicht durchaus namhafter Politiker und Rechtswissenschaftler (an prominenter Stelle beispielsweise der Jurist und ehemalige deutsche Innenminister Gerhart Baum, der gegen den nordrhein-westfälischen „Landestrojaner“ eine Verfassungsbeschwerde eingelegt hat) in inakzeptabler Weise verletzt. Anders als die von Schäuble herangezogenen Polizeiautos ist der „Bundestrojaner“ in seiner Funktion für die Betroffenen nicht kontrollierbar; kann niemand feststellen, ob und wie diese Maßnahme gegen ihn eingesetzt wird, es sei denn er wird nachträglich informiert. Anders als bei normaler, zur Aufrechterhaltung eines Rechtsstaates notwendiger Polizeiarbeit ist hier keinerlei Transparenz gewährleistet; wäre Missbrauch im Zweifelsfall kaum feststellbar. Und das alles geschieht nicht im öffentlichen Raum, sondern auf dem privaten PC der Betroffenen- dort, wo eigentlich eben jener „Kernbereich privater Lebensgestaltung“ festgestellt werden müsste, in den einzudringen der Staat nicht das Recht hat. Wichtige Grundrechte, Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat, werden so ignoriert und teilweise außer Kraft gesetzt.

Deswegen ist es so gefährlich, den Vergleich zu ziehen zwischen der Online-Durchsuchung und normaler Polizeiarbeit. Während letztere schon lange ein normaler Teil unseres Lebens und, da der Mensch nun einmal nicht immer eigenverantwortlich zum besten der Gesellschaft handelt, zum Schutz des Rechtsstaates elementar notwendig ist, handelt es sich bei ersterer in Wirklichkeit um eine besorgniserregende Grenzüberschreitung, die hier in inakzeptaber Weise relativiert und verharmlost wird. Wahrscheinlich ist das genau die Intention, die Schäuble mit seinen Äußerungen verfolgt. „Ist doch alles gar nicht so schlimm, nur ein neues Medium, aber dieselbe Polizeiarbeit wie immer“. Wahrscheinlich sind nicht wenige Deutsche naiv genug, um solchen Äußerungen Glauben zu schenken.

Deswegen ist es unabdingbar, dass die Bürger ihre Rechte kennen, denn nur dann merken sie auch, wenn man droht, ihnen diese zu nehmen. Informierte, aufgeklärte Staatsbürger haben für verharmlosende Rechtfertigungsrhetorik zur Einführung einer verfassungswidrigen Bespitzelungsmaßnahme, wie Schäuble sie hier präsentiert, nur ein müdes Lächeln oder allenfalls einige Tomaten übrig.

No comments yet

Hinterlasse einen Kommentar