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	<title>FreiheIT-Blog &#187; Verfassungsbeschwerde</title>
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		<title>FreiheIT-Blog &#187; Verfassungsbeschwerde</title>
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		<title>BKA-Gesetz &#8211; und was nun?</title>
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		<pubDate>Thu, 13 Nov 2008 01:15:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Annika</dc:creator>
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			<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><br /><p style="text-align:justify;">Wie bereits erwähnt (und umfassend in so ziemlich jedem Medium verbreitet) wurde heute das BKA-Gesetz vom Bundestag verabschiedet. Mit einer großen Mehrheit stimmten die Abgeordneten dafür, dem BKA die oft diskutierten und von Opposition, Bürgerrechtlern, Berufsverbänden und anderen Gruppen heftig kritisierten Zusatzbefugnisse einzuräumen. Es war nichts anderes zu erwarten angesichts der Mehrheitsverhältnisse, und doch ist es ein beklemmendes Gefühl, in einem Land zu leben, in dem wieder ein paar rechtsstaatliche Grundsätze einer zweifelhaften Sicherheitsillusion geopfert wurden, in dem Vertretern des Staates Dinge möglich sind, die noch vor wenigen Jahren undenkbar gewesen wären.</p>
<p style="text-align:justify;">Wobei man solche Äußerungen ja gar nicht tätigen darf, ohne selbst dem freiheitlichen Rechtsstaat massiv zu schaden &#8211; zumindest, wenn man unserem Bundesinnenminister, Wolfgang Schäuble, Glauben schenkt. Dieser nutzte seine Rede vor der Abstimmung nicht nur ausgiebig dazu, das BKA-Gesetz als unabdingbaren Schutzmechanismus für das Grundgesetz, für Demokratie und Freiheit darzustellen, sondern teilte auch noch kräftig in Richtung des politischen Gegners aus. Seine Ansicht: Wer bestimmte Maßnahmen als nicht rechtsstaatlich kritisiert, diffamiert damit den Deutschen Rechtsstaat als solchen, handelt verantwortungslos und schadet damit letzten Endes selbst genau den Werten, die er zu verteidigen sucht. Schäubles Ausführungen gipfelten in der Bitte <em>&#8222;aufzuhören, den freiheitlichen Verfassungsstaat in einer Weise zu diffamieren, dass Jugendliche glauben, das sei sowas wie die Stasi. Das Gegenteil ist der Fall. Wir verteidigen die Freiheit.&#8220;</em><span id="more-786"></span></p>
<p style="text-align:justify;">Als Bürgerrechtler(in) konnte man sich nur vor den Kopf gestoßen fühlen angesichts solcher Äußerungen. Zugegeben &#8211; all jene übermotivierten Protestler, die bei allem, was ihnen nicht gefällt, sofort den kompletten Untergang des Rechtsstaats herbeireden, tun weder sich und ihrem Anliegen noch dem Rechtsstaat einen Gefallen. Zwischen diesem Verhalten und der gut begründeten Kritik an einzelnen Maßnahmen hinsichtlich deren Rechtsstaatlichkeit aber besteht ein so himmelweiter Unterschied wie zwischen den Kölner Kofferbombern und einer gefährlichen internationalen Terrorgruppe mit Atomwaffen im Lager &#8211; ein Unterschied, den Schäuble zu ignorieren scheint. Offenbar ist ihm jedes Mittel recht, wenn es darum geht, Kritik unter den Teppich zu kehren und politische Gegner mundtot zu machen.  Sich an einem ohnehin schon schwarzen Tag für die Bürgerrechtsbewegung auch noch so himmelschreiend ungerechte Vorwürfe gefallen lassen zu müssen, dürfte die Stimmung der BKA-Gesetz-Kritiker nicht gerade verbessert haben. Insbesondere der Vorwurf der Verantwortungslosigkeit, armen, beeinflussbaren Jugendlichen gruselige Ideen in den Kopf zu setzen, ist hart &#8211; ist es doch gerade der Versuch, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und gerade auch der jungen Generation eine möglichst lebenswerte Gesellschaft zu schaffen oder zu erhalten, der viele gegen das BKA-Gesetz und ähnliche Entscheidungen der Bundesregierung auf die Straße gehen lässt. Hier hiflt nur eines: Nicht vergessen, dass in der Vergangenheit oft sogar das Bundesverfassungsgericht, die höchste deutsche Rechtsinstanz, sich der Kritik an solchen Maßnahmen angeschlossen hat, und daran denken, wofür man eigentlich kämpft. Zu einem wirklich funktionierenden, stabilen Rechtsstaat gehören auch Werte wie die Pressefreiheit, die Privatsphäre und eine möglichst transparente, auf verschiedenen Kontrollmechanismen beruhende Ausübung von Macht durch den Staat &#8211; lauter Werte, die durch das BKA-Gesetz heftig in Mitleidenschaft gezogen werden und die die Kritiker des Gesetzes zu verteidigen versuchen. Wer vor diesem Hintergrund Kritik übt, darf die Äußerungen eines Herrn Schäuble nicht ernst nehmen, denn er handelt zum Besten der Allgemeinheit und zum Schutz des Rechtsstaats.</p>
<p style="text-align:justify;">Mit der großen moralischen Keule kam auch der eine oder andere von Schäubles Kollegen. Die Herren Hofmann und Wiefelspütz, beide mehr oder weniger stolze Mitglieder der SPD, zeichneten sich vor allem dadurch aus, dass sie Schäubles Argumentation fast komplett übernahmen, den deutschen Rechtsstaat im Allgemeinen und dessen Schutz durch das neue BKA-Gesetz im Besonderen lobten. Angesichts der Tatsache, dass die SPD vor nicht allzu langer Zeit dem BKA-Gesetz noch skeptisch gegenüberstand, ist das schon ein bemerkenswerter Sinneswandel. Die Art und Weise, wie man bei den Sozialdemokraten nun den &#8222;Kompromiss&#8220;, der sich gegenüber dem ursprünglichen Entwurf eigentlich nur durch ein (rotes?) Feigenblatt unterscheidet, in den Himmel lobt, bestätigt, was viele längst schon ahnten: Offenbar wechselt man bei dieser Partei seine Meinungen schneller als ein Gamerkid mit reichem Papa seine Prozessoren und Grafikkarten &#8211; oder aber das mutmaßliche Feigenblatt war doch von einer anderen Pflanze und Wiefelspütz &amp; Co haben sich diesen Frontalangriff auf rechtsstaatliche Werte gehörig schön geraucht. Man hat von der SPD schon zuviel erlebt, um noch enttäuscht zu sein, aber eine Glanzleistung waren dieser Auftritt und auch das nachfolgende, fast geschlossene Abstimmungsverhalten sicher nicht.</p>
<p style="text-align:justify;">Noch einen Schritt weiter ging Schäubles CDU-Kollege Helmut Brandt. Er malte in den buntesten Farben eine Schreckensvision von der Bedrohung des internationalen Terrorismus und seiner &#8222;blutigen Spur&#8220;, dass man nur noch den Kopf schütteln konnte. Zwar ist die terroristische Bedrohung sicher nichts, das man auf die leichte Schulter nehmen sollte, aber derartig emotionale Panikmache hilft absolut niemandem weiter. Um noch eins draufzusetzen, griff Brandt vor dem Hintergrund dieses Szenarios die Opposition direkt an: <em>&#8222;Auch die Linke erinnere ich daran, dass Sie als Mitglied dieses Hauses Verantwortung für die Sicherheit der Bürger tragen.&#8220;</em> Auch FDP und Grüne würden nicht konsequent handeln, um die Bürger vor der terroristischen Bedrohung zu schützen. Leider ist man auch diesen Stil schon von unseren Abgeordneten, insbesondere denen der CDU, gewöhnt &#8211; moralisch verwerflich sind solche Äußerungen dennoch. Ansonsten gilt so ziemlich alles, was oben zu Verantwortung (bzw. deren Mangel) gesagt wurde, analog auch hier.</p>
<p style="text-align:justify;">Die Oppositionsparteien sprachen sich wie zu erwarten gegen das BKA-Gesetz aus und machten dies auch in ihren Reden deutlich. Besonders hervorheben möchte ich hier die Rede von Jan Korte von der Linken.  Er betonte, selbst wenn das BKA-Gesetz verfassungsgemäß sei, was er bezweifle, sollte es aufgrund der starken Bedenken über diese Form massiver Grundrechtseingriffe nicht realisiert werden. Er bezeichnete den Gesetzesentwurf als den <em>&#8222;endgültigen Dammbruch in Sachen Grund- und Freiheitsrechte&#8220;</em>. Zum Abschluss bedankte Korte sich bei allen, die gegen das BKA-Gesetz auf der Straße waren, und kündigte an, dass die Proteste weitergehen werden. Man kann dem Mann in allen Punkten nur zustimmen &#8211; hoffentlich bewahrheitet sich auch seine Prophezeihung, dass viele Menschen gegen dieses Gesetz auf die Straße gehen oder anderweitig ihre Meinung kundtun werden.</p>
<p style="text-align:justify;">Die Abstimmung verlief dann, wie von der Grünen-Fraktion beantragt, mit Namensnennung, so dass es eine umfassende Nachlese geben kann, wer sich wie entschieden hat- für die Protestbewegung eventuell relevant. Die Liste des Abstimmungsverhaltens gibt es übrigens <a title="http://dontknow.me/at/?http://www.bundestag.de/parlament/plenargeschehen/abstimmung/20081112_bka.pdf" href="http://dontknow.me/at/?http://www.bundestag.de/parlament/plenargeschehen/abstimmung/20081112_bka.pdf" target="_blank">hier</a>. Das Ergebnis fiel leider sehr deutlich aus: Heute nahm das BKA-Gesetz die wohl wichtigste Hürde vor seiner Verabschiedung. Ist es nach der Absegnung durch Bundesrat und Bundespräsidenten dann endgültig in Kraft, wird in Deutschland das BKA Befugnisse haben, die so weitreichend und unkontrollierbar sind, dass man sich nur noch fragen kann, wie das gutgehen soll. Abwehrrechte der Betroffenen wurden eingeschränkt oder aufgehoben, Kontrollmechanismen geschwächt, abgeschaft oder gar nicht erst vorgesehen und die vor 60 Jahren beschlossene dezentrale Kompetenzverteilung zugunsten einer zentralen &#8222;Super-Polizei&#8220; aufgehoben. Weitere Analysen zu den einzelnen Maßnahmen und den möglichen Folgen wird es hier (und sicher auch anderswo) im Laufe der nächsten Tage noch geben.</p>
<p style="text-align:justify;">Jetzt steht erst einmal eine weitere Frage im Raum, die viele Gegner des BKA-Gesetzes beschäftigen dürfte: Wie geht es weiter, was kann man tun? Natürlich bleiben die üblichen Protestformen wie Demos, Mahnwachen, die direkte Kommunikation mit Politikern und die Medienarbeit weiterhin möglich. Auch gezählte Aufklärungsarbeit und direkte Kommunikation mit den Menschen über die möglichen Folgen der neuen Gesetzgebung waren wohl nie wichtiger als jetzt.</p>
<p style="text-align:justify;">Daneben aber möchte ich unbedingt die Verfassungsbeschwerde von Twister erwähnen, die, wie ich finde, die Unterstützung von uns allen verdient. Die Onlinejournalistin, Bürgerrechtlerin und Piratin Twister (Bettina Winsemann) wird gegen jene sicherheitspolitische Wahnsinnstat, die heute Gesetz wurde, nach Karlsruhe ziehen und dort versuchen, eine Korrektur zumindest der stärksten wertpyromanischen und grundrechtsterroristischen Exzesse zu erzielen. Unterstützung erhält sie dabei von Rechtsanwalt Dr. Fredrik Roggan, der sie bereits bei der weitgehend erfolgreichen Verfassungsbeschwerde gegen den NRW-Trojaner, der wir immerhin das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme verdanken, vertrat. <em>&#8222;Das BKA-Gesetz stellt einen schweren Einschnitt in die Freiheit innerhalb Deutschlands dar, für die es sich (nicht nur juristisch) zu kämpfen lohnt,&#8220; </em>ist Twister überzeugt und spricht damit mir und wahrscheinlich auch vielen anderen aus der Seele.</p>
<p style="text-align:justify;">Bei diesem Kampf aber benötigt sie unsere Unterstützung. Um die Kosten für die Verfassungsbeschwerde aufzufangen, die sich auf 8.000 Euro belaufen werden, bittet Twister um Spenden auf das vom <a title="www.fiff.de" href="www.fiff.de" target="_blank">Forum Informatiker und Informatikerinnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung</a> zur Verfügung gestellte Spendenkonto (steuerabzugsfähige Spendenquittungen sind möglich, eventuelle Überschüsse kommen dem FIff e.V. zugute):</p>
<blockquote><p>Empfänger: FIfF e.V.<br />
Stichwort: Verfassungsbeschwerde BKA-Gesetz<br />
Konto-Nr.: 500 927 929<br />
BLZ 250 905 00 (Sparda Bank Hannover)<br />
Die onlinebanking-freundliche Schreibweise ohne Leerzeichen:<br />
Konto-Nr.: 500927929<br />
BLZ 25090500</p>
<p>Für internationale Überweisungen:<br />
IBAN: DE31 2509 0500 0500 9279 29<br />
BIC: GENODEF 1S09</p></blockquote>
<p style="text-align:justify;"><em>&#8222;Verfassungsbeschwerden sind, wie bekannt, zunächst einmal kostenfrei,&#8220; </em>erläutert Twister abschliessend. <em>&#8222;Es gilt jedoch zu vermeiden, dass durch Formfehler die Verfassungsbeschwerde schon im Vorfeld einer eigentlichen Entscheidung abgelehnt wird. Mit Dr. Roggan steht mir hier ein kompetenter Anwalt zur Seite, der mich bereits bei der letzten Verfassungsbeschwerde unterstützte. Aus diesem Grunde ergeben sich die vorgenannten Kosten. Ich hoffe, dass sich auch bei dieser Verfassungsbeschwerde Menschen finden, die zu den Kosten beitragen.&#8220; </em>Ich denke, angesichts der Wichtigkeit dieses Themas sollte es machbar sein, den nötigen Betrag zusammen zu bekommen. Hier in Köln und Umgebung werden wir jedenfalls in den nächsten Wochen fleißig sammeln. Denkt daran &#8211; auch kleine Beträge helfen, immerhin erfahren sehr viele Menschen von dieser Aktion, so dass sich auch eher bescheidene Spenden schnell summieren.</p>
<p style="text-align:justify;">An dieser Stelle bedanke ich mich noch einmal bei Twister für diesen mutigen und wichtigen Schritt und drücke meine große Solidarität mit diesem Anliegen aus. Hoffen wir, dass Karlsruhe auch diesmal wieder, wie Twister selbst es ausdrückt,<em> &#8222;den immer stärker werdenden Überwachungs- und Kontrollbegierden der Regierung sowie der Behörden einen Riegel vorschieben wird&#8220;</em>.</p>
<p style="text-align:justify;">Nehmen wir uns ein Beispiel und denken wir daran, dass jetzt der falsche Moment ist, um aufzugeben oder durch sinnloses Pflegen von Aggressionen und Feindbildern die Situation noch schlimmer zu machen. Bleiben wir kritisch, engagiert und mutig und rücken wir keinen Millimeter von unseren Forderungen nach einem richtigen Rechtsstaat &#8211; im Gegensatz zu Schäubles verdrehter Version &#8211; ab. Die Gegner dieses Gesetzes dürfen jetzt nicht verstummen. Wir haben, wenn man mir die martialische Metaphorik ausnahmsweise verzeihen will, eine Schlacht verloren &#8211; der Krieg um die Abschaffung dieses freiheitsfeindlichen und extrem missbrauchsanfälligen &#8222;Sicherheits-&#8220;Gesetzes hat gerade erst begonnen, und ich denke, viele von uns sind entschlossen, ihn zu gewinnen. Lasst uns für mehr Freiheit eintreten!</p>
Posted in Activism, Bürgerrechte, Innere Sicherheit, Owl Content, Politik, Privacy Tagged: Abstimmung, Überwachung, BKA, BKA-Gesetz, Bundestag, CDU, Jan Korte, Linke, Rechtsstaat, schäuble, SPD, Twister, Verfassungsbeschwerde, Wiefelspütz <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gocomments/freiheitblog.wordpress.com/786/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/comments/freiheitblog.wordpress.com/786/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godelicious/freiheitblog.wordpress.com/786/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/delicious/freiheitblog.wordpress.com/786/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gostumble/freiheitblog.wordpress.com/786/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/stumble/freiheitblog.wordpress.com/786/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godigg/freiheitblog.wordpress.com/786/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/digg/freiheitblog.wordpress.com/786/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/goreddit/freiheitblog.wordpress.com/786/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/reddit/freiheitblog.wordpress.com/786/" /></a> <img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=freiheitblog.wordpress.com&blog=1149853&post=786&subd=freiheitblog&ref=&feed=1" /></div>]]></content:encoded>
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		<title>VDS: Kein Ende in Sicht</title>
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		<pubDate>Thu, 04 Sep 2008 19:07:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Annika</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute entschieden, die bisher geltende einstweilige Anordnung zur Vorratsdatenspeicherung weitere sechs Monate beizubehalten. Das geht unter anderem aus einer Pressemitteilung des Berliner Rechtsanwalts Meinhard Starostik vor, der den der Entscheidung zugrunde liegenden Eilantrag mit vertreten hat.
In dem Eilantrag, an dem neben Starostik auch der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung beteiligt war, war gefordert [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=freiheitblog.wordpress.com&blog=1149853&post=620&subd=freiheitblog&ref=&feed=1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><br /><p style="text-align:justify;">Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute <a href="http://www.gulli.com/news/vorratsdatenspeicherung-2008-09-04/">entschieden</a>, die bisher geltende einstweilige Anordnung zur Vorratsdatenspeicherung weitere sechs Monate beizubehalten. Das geht unter anderem aus einer <a href="http://blogs.taz.de/ctrl/files/2008/09/mitteilungvds.pdf">Pressemitteilung</a> des Berliner Rechtsanwalts Meinhard Starostik vor, der den der Entscheidung zugrunde liegenden Eilantrag mit vertreten hat.</p>
<p style="text-align:justify;">In dem Eilantrag, an dem neben Starostik auch der <a href="http://vorratsdatenspeicherung.de">Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung</a> beteiligt war, war gefordert worden, die Vorratsdatenspeicherung bis zum endgültigen Urteil (das wahrscheinlich Anfang nächsten Jahres getroffen wird) komplett auszusetzen. Statt dessen entschieden sich die Karlsruher Richter jedoch dafür, wie bereits in den vergangenen sechs Monaten die Vorratsdatenspeicherung weiterlaufen zu lassen, den Zugriff auf die gespeicherten Daten jedoch zu beschränken.</p>
<p style="text-align:justify;">Ein Kompromiss? Sicher, aber keiner, mit dem die Antragsteller wirklich zufrieden sein könnten. Die Risiken und der Eingriff in die Grundrechte sind bei der Vorratsdatenspeicherung, das zeigen die Erfahrungen der letzten Monate, nicht erst beim Zugriff der Ermittler auf die angehäuften Datenberge zu suchen. Schon die Speicherung der Daten selbst, die Protokollierung jedes Telefongesprächs, jeder SMS, bald auch jeder Email, ist eine Bedrohung für unsere Freiheit und für unsere Möglichkeiten, angstfrei und möglichst selbstbestimmt zu leben.</p>
<p style="text-align:justify;">Haben die jüngsten &#8222;Datenskandale&#8220; noch immer nicht gereicht, um allen Beobachtern zu zeigen, dass gespeicherte Daten niemals wirklich sicher sind? Glaubt man wirklich noch immer, dass ausgerechnet bei der Vorratsdatenspeicherung keine Sicherheitslecks, kein Missbrauch, kein spektakulärer Datendiebstahl von irgendeinem Server zu verzeichnen sein werden? Glaubt irgendwer immer noch das Märchen von der absoluten Sicherheit? Oder ist es einfach viel bequemer, einerseits nach besseren Datenschutzgesetzen für die Wirtschaft zu schreien, andererseits aber dieselben Unternehmen, die man eben noch in den höchsten Tönen des mangelnden Datenschutzes bezichtigte, von staatlicher Seite zur Speicherung einer riesigen Menge von sensiblen Daten zu verpflichten? Warum lässt das Bundesverfassungsgericht der Regierung eine solche Scheinheiligkeit durchgehen? Es mag juristisch gesehen gute Gründe für ein solches Urteil geben- aus Sicht einer besorgten Bürgerin, insbesondere vor dem Hintergrund von IT-Kenntnissen, die nur zu deutlich klarmachen, wie unsicher die ganze Konstruktion ist, ist es alles andere als befriedigend.</p>
<p style="text-align:justify;">Neben dem Risiko von Datendiebstahl und Datenmissbrauch darf man auch nicht den Preis vergessen, den viele Menschen im Alltag für die Vorratsdatenspeicherung zahlen. Damit meine ich noch nicht einmal die immensen Kosten für diese in meinen Augen ebenso ineffektive wie mit Nebenwirkungen behaftete Maßnahme, sondern den Verlust an gefühlter Freiheit, an Lebensqualität. Mich persönlich verwundert es nicht, dass bei Umfragen ein signifikanter Teil der Menschen angab, aufgrund der Vorratsdatenspeicherung sein Kommunikationsverhalten verändert zu haben. Mehr und mehr Bekannte berichten, dass sich beim Telefonieren Zweifel, ungebetene Gedanken einschleichen, das Gefühl, dass nichts, was man tut, kein Kontakt, kein Gespräch, wirklich privat bleibt. Ich müsste lügen, wollte ich behaupten, mich noch nie gefragt zu haben, was es über mich aussagt, nachts um zwei mit jemandem telefoniert zu haben, welche Schlüsse daraus gezogen werden, einer bestimmten Person eine SMS zu schreiben, oder ob ich das Handy besser zuhause lasse, um meinen Standort nicht jederzeit preiszugeben. Wir leben im 21. Jahrhundert. Wenn man sich als Angehörige einer Generation, die schon zu Schulzeiten Mobiltelefone selbstverständlich fand, ernsthaft überlegt, wieder auf die alten Telefonkarten der Telekom umzusteigen, um anonym zu sein, läuft etwas falsch. Und das nicht im Kopf der Betroffenen. Sicher, manche Reaktion mag übertrieben sein- grundlos ist sie in meinen Augen nicht. Kaum jemand käme ohne die Vorratsdatenspeicherung auf solche Ideen. Die Schuld liegt hier bei denjenigen, die diese Maßnahme eingeführt haben.</p>
<p style="text-align:justify;">Und denjenigen, bei denen es nur ein &#8222;ungutes Gefühl&#8220; beim Telefonieren mit Familie und Freunden ist, geht es noch vergleichsweise gut. Was ist mit denen, die einen Anwalt brauchen? Einen Arzt? Hilfe von einer Beratungsstelle? Diese Personen leiden ungleich mehr unter der Vorratsdatenspeicherung, auch das geht aus entsprechenden Umfragen hervor. Wie fühlen sich Ärzte, Journalisten und Anwälte, die nur ihren Job möglichst gut machen wollen, dies aber unter den aktuellen Umständen kaum noch können? Als Betroffene des &#8222;Hackertoolparagraphen&#8220; §202c (StGb) weiß ich in etwa, wie es sich anfühlt, zu zweifeln, ob man seine Arbeit überhaupt noch machen kann, sich zu fragen, warum einem diese durch bestimmte Gesetze erschwert wird. Warum mutet man das auch Menschen zu, die in besonderem Maße Verantwortung für das Funktionieren unserer Gesellschaft tragen? Und warum hört niemand auf die Experten?</p>
<p style="text-align:justify;">Wir haben acht Monate Vorratsdatenspeicherung überstanden. Auch weitere sechs werden nicht das Ende unseres Rechtsstaates bedeuten. Das Ende unserer datenschutzrechtlichen Probleme allerdings ist das neue Urteil definitiv auch nicht. Es ist keine Katastrophe, aber es ist eine weitere verpasste Chance, etwas zum besseren zu verändern und bereits vor dem endgültigen Urteil der um sich greifenden staatlichen Überwachung und ihren gesellschaftlichen Auswirkungen eine Absage zu erteilen. Das ist nicht geschehen. Es bleibt zu hoffen, dass das endgültige Urteil konsequenter und positiver ausfällt. Zumindest dafür stehen die Chancen in meinen Augen gut.</p>
<p>EDIT: Es handelt sich bei der Verlängerung, wie mir mitgeteilt wurde, nicht um die Antwort auf den neuen Eilantrag des AK Vorratsdatenspeicherung, sondern diese geschah unabhängig davon. Die Behandlung des neuen Eilantrages steht noch aus. An meiner Bewertung der nicht erfolgten Aussetzung der Datenspeicherung ändert das grundsätzlich nichts.</p>
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		<pubDate>Wed, 14 May 2008 17:16:06 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[In letzter Zeit scheinen die Gesetze, bei denen eine Verfassungswidrigkeit zumindest denkbar erscheint, in Deutschland geradezu wie Pilze aus dem Boden zu schießen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe muss immer wieder korrigierend eingreifen in eine Sicherheitspolitik, bei der Verhältnismäßigkeit, gesunder Menschenverstand und selbst etwas in einem Rechtsstaat so scheinbar selbstverständliches wie Achtung vor den Grund- und [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=freiheitblog.wordpress.com&blog=1149853&post=438&subd=freiheitblog&ref=&feed=1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><br /><p style="text-align:justify;">In letzter Zeit scheinen die Gesetze, bei denen eine Verfassungswidrigkeit zumindest denkbar erscheint, in Deutschland geradezu wie Pilze aus dem Boden zu schießen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe muss immer wieder korrigierend eingreifen in eine Sicherheitspolitik, bei der Verhältnismäßigkeit, gesunder Menschenverstand und selbst etwas in einem Rechtsstaat so scheinbar selbstverständliches wie Achtung vor den Grund- und Bürgerrechten der in diesem Land lebenden Menschen nur allzu oft auf der Strecke bleiben. So bedenklich das im Sinne eines offenen  und konstruktiven demokratischen Dialoges auch ist, so froh können alle, denen die Freiheit in diesem Land am Herzen liegt, sein, dass sie sich mit  ihre Bedenken an die obere gerichtliche Autorität wenden können. Schon mehrfach hat das Bundesverfassungsgericht in letzter Zeit bedenkliche Maßnahmen gestoppt oder zumindest entschärft (man denke beispielsweise an die automatische Kennzeichenerfassung, das Urteil zu Rasterfahndungen oder jüngst die starke Einschränkung der heimlichen Online-Durchsuchung, in dessen Rahmen sogar ein neues Grundrecht definiert wurde) und so der momentan unsere Politik bestimmenden Mischung aus Kontrollzwang und Sicherheitstheater einen Riegel vorgeschoben.</p>
<p style="text-align:justify;">Nun gibt es einen neuen Fall zu vermelden, in dem ein Bürger dieses Landes vor das Bundesverfassungsgericht zieht, um seine elementaren Rechte einzufordern: Der Jurist Patrick Breyer, in Sachen Datenschutz aktiv unter anderem auch durch Mitarbeit im <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/">Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung</a>, legte <a href="http://www.daten-speicherung.de/data/Verfassungsbeschwerde_Passregister_2008-05-09.pdf">Verfassungsbeschwerde</a> ein gegen die Sammlung von Passdaten und Passbildern aller Inhaber von Reisepässen. Diese ist seit der Einführung biometrischer Reisepässe im vergangenen Jahr traurige Realität in Deutschland und verstößt laut Breyer gegen das Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung und gegen das aus dem Gebot der Verhältnismäßigkeit abzuleitende Verbot der Speicherung personenbezogener Daten ins Blaue hinein.</p>
<p style="text-align:justify;">Wieder einmal werden mit der geltenden Regelung unschuldige, vollkommen unbescholtene Menschen pauschal und grundlos wie Verdächtige behandelt, gerechtfertigt durch nichts als einen vagen Verweis auf die &#8222;Innere Sicherheit&#8220;. Es ist traurig, zu welcher Rechtsauffassung, zu welchem Umgang miteinander uns einige fanatische, menschenverachtende Kriminelle offenbar treiben können- und das, was wir momentan in der Innen- und Sicherheitspolitik sehen, ist ganz sicher nicht die Art zu denken und zu handeln, die sich die Mütter und Väter des Grundgesetzes, denen Demokratie und Freiheit noch wie wertvolle Geschenke erschienen sein müssen angesichts des gerade erst besiegten Unrechtsregimes, für ihr und unser Land vorgestellt haben.</p>
<p style="text-align:justify;">Abgesehen vom unmittelbaren Eingriff in die Rechte unschuldiger Menschen und dem weiteren Vorantreiben einer Gesellschaft, in der Angst und Misstrauen statt Konstruktivität und Toleranz den Blick der Menschen aufeinander und auf den Staat als Ganzes bestimmen, birgt die ungehemmte Datensammelei (wie so oft) auch im Fall der Passdaten ernstzunehmende Sicherheitsrisiken und ein erhebliches Missbrauchspotential (egal, ob es sich bei den Tätern nun um korrupte Beamte, Cyberkriminelle mit Interesse an fremden Datenbanken oder gar um die Angehörigen eines potentiellen, nicht ganz so freiheitlich-demokratischen Regimes handelt). Dies ist auch für Breyer einer der Gründe, gegen den Status Quo vorzugehen: &#8222;&#8230;vor dem Hintergrund der Daten-Inkontinenz der Innenpolitiker und der ausufernden Zugriffsmöglichkeiten zahlloser Behörden ist der Schutz unserer Passdaten und Gesichtsfotos nur zu gewährleisten, wenn diese Daten erst gar nicht aufbewahrt werden,&#8220; äußerte er gegenüber <a href="http://www.heise.de/newsticker/Verfassungsbeschwerde-gegen-Sammlung-von-Passdaten-und-bildern--/meldung/107825">heise online</a>.</p>
<p style="text-align:justify;">Genug gute Gründe also, sich gegen diese freiheitsfeindliche und potentiell gefährliche Praxis einzusetzen. Mir Bleibt an dieser Stelle nur, Patrick Breyer für seinen Einsatz für die Rechte aller in diesem Land lebenden Menschen zu danken und meiner Hoffnung Ausdruck zu verleihen, dass die Verfassungsrichter in Karlsruhe sich seiner Argumentation anschließen werden. Die Bilanz der letzten Zeit gibt durchaus zum Optimismus Anlass.</p>
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		<title>Etappensieg</title>
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		<pubDate>Wed, 27 Feb 2008 23:46:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Annika</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bürgerrechte]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Urteil zur Online-Durchsuchung hat heute, wie nicht anders zu erwarten, die Medien, das Internet und auch die Blogosphäre bewegt. Sehr vieles wurde bereits irgendwo gesagt oder geschrieben. Trotzdem möchte auch ich es mir an diesem wie ich finde ohne Übertreibung historisch zu nennenden Tag noch einige Eindrücke, Einschätzungen und Meinungen zum Besten zu geben.
Zunächst [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=freiheitblog.wordpress.com&blog=1149853&post=336&subd=freiheitblog&ref=&feed=1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><br /><p>Das Urteil zur Online-Durchsuchung hat heute, wie nicht anders zu erwarten, die Medien, das Internet und auch die Blogosphäre bewegt. Sehr vieles wurde bereits irgendwo gesagt oder geschrieben. Trotzdem möchte auch ich es mir an diesem wie ich finde ohne Übertreibung historisch zu nennenden Tag noch einige Eindrücke, Einschätzungen und Meinungen zum Besten zu geben.</p>
<p>Zunächst einmal: Ich schließe mich meinem Vorredner voll inhaltlich an. Das heutige Urteil ist keine Niederlage, sondern im Gegenteil ein sehr großer Sieg für alle, die in diesem Land für die Bürgerrechte und insbesondere für das Recht auf Wahrung der Privatsphäre und auf informationelle Selbstbestimmung eintreten.  Wahlloser, nur unzureichend begründeter Schnüffelei gegen jeden, der auch nur ansatzweise den Anschein macht, möglicherweise mit dem Freund eines Terrorverdächtigen in Kontakt zu stehen, wurde heute ein Riegel vorgeschoben. Der vom Bundesverfassungsgericht festgeschriebene Richtervorbehalt bedeutet nichts weniger, als dass die Kontrolle über den Einsatz dieser Maßnahme, die vorher ganz allein bei den Ermittlungsbehörden lag, in die Hand der Gerichte übergeht. Das ist nichts weniger als ein fundamentaler Unterschied. Während viele Ermittler oft dazu neigen, nur einen kleinen Teil des Puzzles zu sehen und die Welt allein aus ihrer Perspektive zu betrachten (in der die Verhältnismäßigkeit leider nicht immer die Rolle spielt, die ihr in unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft zusteht) sind Richter dazu geschult, das &#8222;größere Ganze&#8220; im Auge zu behalten und das Wohl der gesamten Gesellschaft im Auge zu behalten. Die Judikative entscheidet über die Auslegung und Anwendung von Gesetzen, die Exekutive ist für die konkreten Maßnahmen zuständig. So und nicht anders sollte es in einem Rechtsstaat sein.</p>
<p>Natürlich, ganz verboten wurde die Online-Durchsuchung als Ermittlungsmaßnahme nicht. Dies anzunehmen wäre aber auch unrealistisch gewesen- und wahrscheinlich wäre ein solcher Ausgang noch nicht einmal wünschenswert gewesen, es sei denn man gehört zu jener Kategorie, die den Staat am liebsten ganz abschaffen würde (um was auch immer zu errichten) oder den gesamten Terrorismus für eine Verschwörung von Hollywood-Autoren und überwachungssüchtigen Politikern halten. Auch andere Grundrechte als das heute neu eingeführte (mehr dazu später) können unter bestimmten extremen Bedingungen eingeschränkt werden, anders wäre das geregelte Zusammenleben in einem Land und die Sicherheit der Bürger auch unmöglich zu gewährleisten- und deshalb leben wir noch nicht in einem Polizeistaat, in dem willkürlich Menschen auf der Straße verhaftet, gefoltert und ohne Prozess an die nächste Laterne gehängt werden. Im Gegenteil, zu einem Rechtsstaat gehört auch, diesen (selbstverständlich unter rigoroser Kontrolle und unbedingter Wahrung der Verhältnismäßigkeit) gegen die Aktivitäten Krimineller zu verteidigen.</p>
<p>Besonders interessant und erfreulich finde ich als angehende Informatikerin und regelmäßige und begeisterte Nutzerin von PC und Internet, aber auch als deutsche Staatsbürgerin, natürlich die Tatsache, dass heute nichts weniger als ein neues Grundrecht ins Leben gerufen wurde. Das Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme- es wurde hier im Laufe des Tages bereits mehrfach erwähnt, aber das ist meines Erachtens nur passend angesichts der Bedeutung, die dieses Grundrecht hat und höchstwahrscheinlich auch in Zukunft haben wird.</p>
<p>Computer sind, egal, was man als einzelne Person davon hält, in den letzten Jahren zunehmend zum wichtigen und immer normaler werdenden Bestandteil unseres täglichen Lebens geworden. Wir benutzen sie zur Arbeit, zur Kommunikation, um uns zu informieren und teilweise auch für die Freizeitgestaltung.  Insbesondere die Internet-Nutzung eröffnet eine Vielzahl neuer Möglichkeiten, bringt aber auch neue Risiken mit sich- eine neue Verantwortung ist erwachsen für diejenigen, die sich dieser Medien bedienen, insbesondere aber für diejenigen, die in irgendeiner Form Kontrolle darüber ausüben.</p>
<p>Bisher hinkte unsere Gesetzgebung gerade im IT-Bereich sehr oft hinterher. Es war schwer, festzustellen, was erlaubt oder verboten, richtig oder falsch war, da unsere Gesetze und Rechtssprechung von den neuen Möglichkeiten geradezu überholt worden war. Das heutige Urteil ist ein Schritt hin zu einer Korrektur dieses Problems. Die Einführung des neuen Grundrechts (das im Internet offenbar schon den eingängigen Spitznamen &#8222;Computer-Grundrecht&#8220; weg hat) trägt der Tatsache Rechnung, dass wir mit Computern täglich zu tun haben und sie oft auch für private oder vertrauliche Dinge nutzen- und das Computer eben nicht, wie von einigen unbelehrbaren Konservativen immer wieder als Schreckgespenst an die Wand gemalt, ein rechtsfreier Raum sind, sondern im Gegenteil auch in der Nutzung dieser neuen Technologie für uns dieselben Rechte und Pflichten gelten wie in anderen Aspekten unseres Lebens als deutsche Bürger. Ich persönlich finde das sehr ermutigend und inspirierend- wer wirklich einen Rechtsstaat will, wem es darum geht, seine Rechte zu schützen und die anderer zu achten und nicht um irgendwelche unrealistischen Träumereien von Parallelgesellschaften und alternativen Anarcho-Ideen, der kann fast nicht anders, als dieses neue Grundrecht als erfreulichen und wichtigen Schritt ins 21. Jahrhundert zu feiern, in einen Rechtsstaat, der problemlos auch noch weitere 60 Jahre und länger Bestand haben wird, vergleichbar beispielsweise mit der Definition des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung in den 1980er Jahren.</p>
<p>Wo soviel Licht ist, da ist natürlich auch Schatten. Zunächst einmal stellt sich (zumindest wenn man, wie das im Bereich IT-Security vielen Menschen nun einmal zur zweiten Natur wird, immer auch nach den Schwachstellen eines gegebenen Systems Ausschau hält) natürlich die Frage nach Missbrauchsmöglichkeiten und möglichen Fehlerquellen bei der neuen Regelung. Diese sind gegeben; das wird kein realistisch denkender Mensch bezweifeln. Auch Richter sind nur Menschen, sie können Faktenlagen oder Risiken falsch einschätzen, sie sind möglicherweise zu überarbeitet, um einem Fall die angebrachte Aufmerksamkeit zu schenken, oder sie lassen eine wie auch immer geartete Ideologie unter bestimmten Umständen die Oberhand über Erfahrung und gesunden Menschenverstand gewinnen. All das kann passieren und es wird früher oder später passieren. Ein System ohne Fehler kann es nicht geben, das ist im realen Leben nicht anders als in der IT- ebenso wenig wie es einen Menschen gibt, der nie Fehler macht. Wer deswegen allerdings das Gesetz als solches für gefährlich oder schlimmeres hält, macht sich des selben Trugschlusses schuldig, den die Verfechter exzessiver Schnüffel- und Kontrollmethoden und Rechtseinschränkungen nur allzu oft begehen, wenn sie sagen, man dürfte bestimmte Bürgerrechte nicht mehr oder nur noch eingeschränkt gewähren, da diese sonst von Verbrechern ausgenutzt würden. Hier wie dort lautet die Antwort: Die reine Möglichkeit, dass ein Gesetz oder eine Rechssprechung missbraucht wird oder bei der Anwendung Fehler passieren, ist kein Grund, von an sich moralisch gerechtfertigten Maßnahmen Abstand zu nehmen. Einige Fehler kann unser Rechtsstaat verkraften (so schlimm sie leider auch für die einzelnen Betroffenen sein können) und wenn bewusster Missbrauch ins Spiel kommt, ist es auch hier Sache unseres Rechtssystems, dies zu unterbinden und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Ich persönlich möchte jedenfalls lieber mit guten Gesetzen im Rücken gegen schwarze Schafe vorgehen als Tag für Tag gegen ein schlechtes Gesetz zu kämpfen- und diejenigen, die jetzt keinen Unterschied zwischen der Lage nach dem Urteil und dem vorherigen Zustand sehen, sollten sich einmal fragen, ob sie dies nicht genauso sehen.</p>
<p>Die technischen Fragen natürlich kann das Bundesverfassungsgericht nicht klären- dies ist auch nicht sein Job. So bleiben natürlich in diesem Bereich noch eine Menge große Unbekannte stehen. Noch ist gar nicht abschließend geklärt, auf welchen Systemen eine Online-Durchsuchung angesichts der Vielfalt von Hardware, Programmen und vor allem Betriebssystemen überhaupt möglich ist, ebenso wenig, ob sie gegen Terroristen und Schwerkriminelle überhaupt effektiv sein wird oder ob diese sich einfach an die veränderte Situation anpassen und den Bundestrojaner durch technische Methoden oder Verwendung alternativer Kommunikationsmittel umgehen. Ebenso hege ich nach wie vor Bedenken, dass die verwendete Software, der sogenannte Bundestrojaner, unbeabsichtigt die Sicherheit des betroffenen Systems kompromittieren oder in falsche Hände fallen und dort für destruktive Zwecke genutzt werden könnte. Die Wahrscheinlichkeit dieser Probleme sinkt zwar mit der Beschränkung der Online-Durchsuchung auf wenige, wirklich zwingende Fälle, aber auszuschließen sind diese deswegen noch nicht. Diese Probleme sind wie gesagt primär technischer Natur, aber nichtsdestotrotz müssen sie gelöst werden, wenn ein verantwortungsvoller Einsatz der Ermittlungsmaßnahme Online-Durchsuchung sichergestellt werden soll. Ebenso sollte zumindest der Versuch unternommen werden, einen Schutz privater Daten bei den Ermittlungen zu gewährleisten. Auf die zuständigen IT-Fachleute kommt also noch viel Arbeit zu- faszinierende Aufgabenstellungen, von deren Lösung, so denn (wie es zum Wohle der Betroffenen zu hoffen ist) eine gefunden wird, der normale Bürger aber eher nichts mitbekommen dürfte.</p>
<p>Last but not least bedeutet dieses Urteil natürlich auch in politischer Hinsicht etwas. Für die Organisationen, die sich für den Schutz von Bürgerrechten und Privatsphäre in Deutschland einsetzen, ist die heutige Entscheidung ein Zeichen, dass sie mit ihrem Anliegen weder falsch liegen noch allein dastehen. Es ist ein sehr sehr wichtiger Etappensieg, der Mut und Kraft geben sollte für weitere Auseinandersetzungen. Denn zu diesen wird es kommen. Das BKA-Gesetz wird jetzt, da ein rechtskräftiges Urteil zur Online-Durchsuchung vorliegt, nicht mehr lange auf sich warten lassen, und nach den Informationen, die im Vorfeld durchsickerten, wäre es geradezu ein Wunder, wenn alle darin vorgeschlagenen Maßnahmen verhältnismäßig und grundgesetzkonform wären. Hier kommt also eine Menge Arbeit auf uns zu, und dies ist nur ein Beispiel von vielen für Dinge, die in diesem Land falsch entschieden worden sind oder momentan geplant werden und später möglicherweise in problematische Gesetze münden werden. Wir sollten uns also keinesfalls auf unseren Lorbeeren ausruhen oder wieder in rosa Blümchenträume von einer Freiheit ohne Anstrengung und einer Sicherheit ohne Nachdenken verfallen- beides kann und wird es in Deutschland nicht geben. Dafür aber wird es hoffentlich noch mehr kluge und gerechte Urteile geben, werden wir hoffentlich auch in Zukunft, wie heute, an den Rechtsstaat glauben können, für den wir kämpfen. Momentan sieht es ganz danach aus. Wir werden es nicht immer leicht haben- aber wir werden auch nicht allein sein.</p>
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		<title>VDS: Erste Entscheidung fällt schon im März</title>
		<link>http://freiheitblog.wordpress.com/2008/02/14/vds-erste-entscheidung-fallt-schon-im-marz/</link>
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		<pubDate>Thu, 14 Feb 2008 16:19:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Annika</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
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		<category><![CDATA[Verfassungsbeschwerde]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie im Ticker der Nachrichtenargentur Reuters zu lesen ist, wird das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich noch im März über den Eilantrag bezüglich der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung entscheiden. Dieser war bereits im Januar gestellt worden, die Bearbeitung hatte sich jedoch verzögert, da innerhalb des Bundesverfassungsgerichtes erst die Zuständigkeit geklärt werden musste, was einige Zeit in Anspruch nahm.
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			<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><br /><p>Wie im Ticker der Nachrichtenargentur Reuters <a href="http://de.reuters.com/article/domesticNews/idDEBUC43853220080214">zu lesen ist</a>, wird das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich noch im März über den Eilantrag bezüglich der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung entscheiden. Dieser war bereits im Januar gestellt worden, die Bearbeitung hatte sich jedoch verzögert, da innerhalb des Bundesverfassungsgerichtes erst die Zuständigkeit geklärt werden musste, was einige Zeit in Anspruch nahm.</p>
<p>Nun sieht es also aus, als würde es so langsam ernst. Die Chancen, dass dem Eilantrag stattgegeben wird, stehen wohl nicht schlecht, da der zuständige Richter, Wolfgang Hoffmann-Riem, nach allem was man hört als relativ liberal gilt. Sicher ist natürlich noch nichts und so wird das Urteil von allen Beteiligten mit Spannung erwartet, könnte es doch bereits ein erstes Indiz für die Richtung der Hauptverhandlung sein. </p>
<p>Die Vorratsdatenspeicherung wird von vielen Experten als verfassungswidrige Maßnahme eingestuft, insbesondere wegen des damit einhergehenden Pauschalverdachts gegen alle Bundesbürger, in dem viele einen Widerspruch zur im Grundgesetz verankerten Unschuldsvermutung sehen, und wegen Verstößen gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.</p>
<p>Wie problematisch die Vorratsdatenspeicherung wirklich ist, ist bereits gut einen Monat nach ihrer Einführung kaum zu übersehen. Offenbar hat die Protokollierung der gesamten Telekommunikation ganz erhebliche Auswirkungen auf das Kommunikationsverhalten der Bundesbürger, insbesondere wenn es um den Kontakt mit Berufsgeheimnisträgern oder möglicherweise als &#8222;unnormal&#8220;, &#8222;verdächtig&#8220; oder &#8222;peinlich&#8220; interpretierbare Kontakte geht. Angst macht sich breit in Deutschland, die Angst, aufzufallen- eine oft als Hauptrisiko übertriebener staatlicher Überwachung angesehene Konsequenz (mehr dazu gibt es in einem sehr interessanten aber auch erschreckenden <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/schriftsatz_2008-01-31_anon.pdf">Schriftsatz</a> des Berliner Anwalts Meinhard Starostik, maßgeblich an einer der eingereichten Verfassungsbeschwerden beteiligt, zu lesen).</p>
<p>Es steht also viel auf dem Spiel, wenn über den Eilantrag und demnächst in der Hauptsache über die Vorratsdatenspeicherung entschieden wird. Dieses Urteil könnte letztendlich maßgeblich mitbestimmen, wie es um unsere individuellen Freiheiten, unser Kommunikationsverhalten und unser Verhältnis zum Staat in den nächsten Jahren bestimmt sein wird. Umso besser, dass die meisten Beobachter dieser Verfassungsbeschwerde gute Chancen einräumen- hoffen wir, dass sie zu einem Meilenstein für die (Angst-)Freiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Deutschland wird und dass sie letztendlich zu einer Sicherheitspolitik führt, die statt freiheitsfeindlichem und ineffektivem &#8222;Security Theater&#8220; wirksame und die ganze Problematik berücksichtigende Lösungen findet. </p>
<img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/categories/freiheitblog.wordpress.com/304/" /> <img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/tags/freiheitblog.wordpress.com/304/" /> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gocomments/freiheitblog.wordpress.com/304/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/comments/freiheitblog.wordpress.com/304/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godelicious/freiheitblog.wordpress.com/304/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/delicious/freiheitblog.wordpress.com/304/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gostumble/freiheitblog.wordpress.com/304/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/stumble/freiheitblog.wordpress.com/304/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godigg/freiheitblog.wordpress.com/304/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/digg/freiheitblog.wordpress.com/304/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/goreddit/freiheitblog.wordpress.com/304/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/reddit/freiheitblog.wordpress.com/304/" /></a> <img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=freiheitblog.wordpress.com&blog=1149853&post=304&subd=freiheitblog&ref=&feed=1" /></div>]]></content:encoded>
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		<title>Sprachlos und selbstzensiert- ein Monat VDS</title>
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		<pubDate>Tue, 05 Feb 2008 03:11:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Annika</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Eine besorgniserregende, aber leider kaum überraschende Pressemitteilung hat heute der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung herausgegeben (nachzulesen u.A. auch bei Netzpolitik). Bei der Lektüre wird deutlich, wie sehr die Vorratsdatenspeicherung bereits jetzt, einen Monat nach ihrer Einführung, unsere Gesellschaft beeinflusst- und wie erschreckend und destruktiv diese Beeinflussung wirklich ist.
Bürger, die keine E-Mails mehr versenden, Journalisten, die den Kontakt [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=freiheitblog.wordpress.com&blog=1149853&post=300&subd=freiheitblog&ref=&feed=1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><br /><p>Eine besorgniserregende, aber leider kaum überraschende <a HREF="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/193/1/lang,de/">Pressemitteilung</a> hat heute der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung herausgegeben (nachzulesen u.A. auch bei <a HREF="http://netzpolitik.org/2008/auswirkungen-der-vorratsdatenspeicherung/">Netzpolitik</a>). Bei der Lektüre wird deutlich, wie sehr die Vorratsdatenspeicherung bereits jetzt, einen Monat nach ihrer Einführung, unsere Gesellschaft beeinflusst- und wie erschreckend und destruktiv diese Beeinflussung wirklich ist.</p>
<p><em>Bürger, die keine E-Mails mehr versenden, Journalisten, die den Kontakt zu Informanten verlieren, Unternehmer, die Unterlagen wieder per Post verschicken müssen &#8211; die von CDU, CSU und SPD eingeführte Vorratsdatenspeicherung führt in weiten Bereichen der Gesellschaft zurück in die Zeit, als es weder Telefon noch Internet gab,</em> heißt es in der Pressemitteilung. Dies geht aus einer nichtrepräsentativen Umfrage von 8000 Menschen hervor, die der Arbeitskreis zusammen mit dem die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung leitenden Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik durchgeführt hat.</p>
<p>Rechtsanwalt Starostik hat zu dieser Umfrage auch einen <a HREF="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/schriftsatz_2008-01-31_anon.pdf">Schriftsatz</a> veröffentlicht, der durch eine große Anzahl an Beispielen die Problematik noch einmal deutlicher und fassbarer macht. Was hier zutage kommt, ist erschreckend- es ist für mich ein klares Zeichen dafür, dass die Vorratsdatenspeicherung schon einen Monat zu lange in Kraft ist und schnellstmöglich dort verschwinden muss, wo sie offensichtlich hingehört: Im Giftschrank für gescheiterte und schädliche politische Ideen (ideal wäre natürlich, aus Dekorationsgründen direkt den Bundestrojaner daneben zu stellen&#8230;)</p>
<p>Das durch die Beispiele und die gesamte Umfrage gezeichnete Bild ist eines von Angst, von Misstrauen, von etwas, das geradezu an Paranoia zu grenzen scheint- und wahrscheinlich keine ist, denn schließlich wird hier auf konkrete äußere Anlässe reagiert. Man fühlt sich in einen Science-Fiction-Roman versetzt, in eine Dystopie, die manch einer vor nicht allzu langer Zeit noch als &#8222;unrealistisch&#8220; abzutun geneigt gewesen wäre.</p>
<p>Da ist zum Beispiel die Rede von Menschen, die sich nicht mehr trauen, am Telefon Rat und Hilfe zu suchen, weil sie befürchten, dass ein immer präsenter Überwacher ihnen das negativ ankreiden könnte: <em>Rechtsanwalt [...] erlebt seit Jahresanfang, dass Mandanten inzwischen vorsichtiger bzw. geradezu verunsichert sind, am Telefon noch frei und offen zu sprechen. Eine sinnvolle telefonische Vorberatung ist so kaum mehr möglich,“</em> heißt es dort zum Beispiel. Ähnliches hatte ja auch Blogger-Kollege RA Udo Vetter bereits zu Jahresbeginn <a HREF="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/01/02/angst-vorm-telefon/">berichtet</a>. Oder, fast noch besorgniserregender, der Bericht einer jungen Frau, die nicht als potentielle Helferin, sondern als Opfer diese Situation schildert: <em>Anna T. (Name geändert) schreibt: „Letztes Jahr habe ich einige Hilfeseiten von Missbrauchsopfern umgesehen und mir hier und da Rat und Hilfe gesucht. Auch konnte ich sicher sein dass meine geschichte zu meiner realen person nicht zugeordnet werden konnte. bei dem gedanken das jemand über meine ip &#8211; dann meinen namen meine adresse und meine geschichte haben könnte wird mir ziemlich übel. Deshalb habe ich mich aus diversen Foren und chats zurück gezogen und somit leider auch keine möglichkeit mehr mich mit anderen anonymen opfern aus zu tauschen. Auch habe ich früher schon ein paar mal mit der Telefonseelsorge Kontakt aufgenommen dieses würde ich auf grund des neuen gesetzes nicht mehr tun. E-mails in diese richtung verfasse ich nicht mehr es ist zu schwer zu schreiben wenn man im hinterkopf immer den gedanken hatt das viele leute (zb. provider , ermittler , ) dann schon mal wissen mit wem ich geschrieben habe , ich möchte nicht das jemand weiß wann ich mit der telefonseelsorge , mit dem weißen Ring oder mit anderen betroffenen per email kontakt aufnehme. Es war letztes jahr auch öfter der fall das ich mich mit anderen Opfern übers telefon ausgetauscht habe ( meistends wenn die luft ganz eng wurde ) Heute tausche ich mich auf grund des neuen gesetzes nicht mehr am telefon aus.</em></p>
<p>Entspricht es wirklich noch irgendeiner Vorstellung von Sicherheit oder Lebensqualität, wenn Menschen, die einen Anwalt oder eben psychologische Hilfe brauchen, nicht mehr oder nur noch unter stark erschwerten Bedingungen geholfen werden kann, weil diese sich nicht mehr trauen, mit den heute üblichen technischen Mitteln zu kommunizieren? Ich denke nicht. Hier wird deutlich, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht nur ineffektiv ist, sondern im Gegensatz zur Zielvorgabe der Befürworter ein normales, sicheres und selbstbestimmtes Leben für die Bürger eher erschwert und Misstrauen weckt, wo sie Sicherheitsgefühle hervorrufen sollte.</p>
<p>Zahlreich vertreten sind auch Beschwerden von beispielsweise Anwälten, Steuerberatern und Journalisten, die sich durch die VDS stark in ihrer Arbeit eingeschränkt fühlen und diese entweder weniger erfolgreich als vorher oder mit sehr viel Mehraufwand tun müssen, seit ein Telefonat mit einem Klienten oder Informanten nicht mehr unkompliziert und selbstverständlich ist. Einige Beispiele: <em>„als freiberuflicher Journalist bin ich natürlich mit den Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung konfrontiert. Vor allem, wenn es darum geht, Insiderinformationen aus Firmen, Behörden, Parteien, Stadtverwaltungen oder sonstigen Institutionen zu bekommen, ist die Kommunikation mit Informanten erschwert, in manchen Fällen auch unmöglich geworden.“</em> oder <em>„Seit dem 01.01.08 haben wir größte Probleme mit Informanten die uns bei brisanten Angelegenheiten nur noch sehr begrenzt Telefonate oder elektronische Kommunikation einsetzen.“</em></p>
<p>Es gibt noch weit mehr solcher Berichte zu lesen, und es kann mir niemand erzählen, dass eine Situation wie die aktuelle für unser Land förderlich ist. Das würde nämlich voraussetzen, dass wir auf die gute, ungestörte Arbeit all dieser Leute verzichten können- und mal ehrlich, wie wahrscheinlich ist das? Ist es nicht eher so, dass demnächst Gerichtsverfahren schlechter vorbereitet sein, Zeitungsartikel schlechter recherchiert sein oder gar nicht erst erscheinen werden? Wollen wir das wirklich? Können wir auf Informationen, auf Wissen, auf die gezielte Anwendung desselben verzichten- und alles nur, weil dem Journalisten die Informanten ausgehen und der Anwalt seine halbe Arbeitszeit damit verbringt, konspirative Treffen mit seinen Klienten abzuhalten?</p>
<p>Die Angst geht um in Deutschland. Bei einigen Bürgern führt die Vorratsdatenspeicherung, das Wissen, dass ein unsichtbarer Dritter all ihre telekommunikativen Aktivitäten erfasst und aufzeichnet, zu übertriebenen und sachlich ungerechtfertigten, aber trotzdem sehr ernstzunehmenden Angstreaktionen. Da wird das Handy aus Angst vor der Sammlung von Bewegungsdaten ausgeschaltet oder ganz zuhause gelassen, wird bei jeder schlechten Telefonleitung ein mithörender Geheimagent vermutet, werden irgendwelche vor dem Handyzeitalter gekauften und dann in einer Ecke vergessenen Telefonkarten ausgegraben und die nächste Zelle gestürmt. Man schaut mental ständig über die Schulter, wird zum Verfolgten, zum Überwachten. Schon alleine der Gedanke an die Bedrohung durch die Totalüberwachung macht diese in Form eines Kontrollinstruments real. Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten? Kaum vorstellbar in einem Staat, in dem die Furcht ganz offensichtlich mehr und mehr zum ständigen Begleiter wird.</p>
<p>Besonders drastisch ist wohl auch der Effekt der VDS auf die politische Diskussion und Partizipation. Diese ist oft nicht mehr angstfrei möglich, Aussagen wie <em>„Wir betreiben in privater Initiative zwei Internetradiokanäle mit den entsprechenden Chaträumen. Auffallend dabei, dass versucht wird politische Themen inzwischen, wenn schon nicht ganz ausgesparen, zumindest sehr reserviert zu behandelt werden,“</em> oder <em>„Da ich mich bekanntermaßen antifaschistisch und politisch betätige muss ich davon ausgehen, dass meine Daten besonders geprüft werden. Darunter fallen natürlich auch private Kommunikationen. Seit in Kraft treten der Speicherung beschränken sich meine Telefongespräche und Internetkorrespondenz nur noch auf das wesentliche“</em> belegen das. Hier sägt ein Staat an dem Ast, auf dem er sitzt- die (angst-)freie Partizipation des Volkes am politischen Entscheidungsprozess ist Grundpfeiler jeder Demokratie. Ist diese nicht mehr möglich, hat jeder Angst, aufzufallen, anders zu sein, zu seiner Meinung zu stehen, wird das über kurz oder lang zu einem Staat führen, der die Bezeichnung Demokratie nicht mehr verdient.</p>
<p>Die psychologischen, sozialen und politischen Folgen der VDS sind, auf ihre Weise, noch schlimmer als die konkreten, denn sie verwandeln unsere Gesellschaft. Bereits nach nur einem Monat, den diese Maßnahme angewendet wird, sind einige Aspekte des Alltags kaum noch wiederzuerkennen- bereits ein Monat hat gereicht, um die &#8222;Schere im Kopf&#8220;, die unliebsame Äußerungen schon zensiert, bevor sie jemand anderem zu Ohren kommen, bei einigen Bundesbürgern in Daueraktivität zu versetzen. Man mag sich gar nicht ausmalen, was passieren würde, wenn ein solches Klima von Angst, Misstrauen und Druck ein, zwei oder gar zehn Jahre anhielte. Würden wir unser Land danach überhaupt noch wiedererkennen? Lässt eine solche Perspektive unsere Regierung kalt?</p>
<p>Es ist zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe so schnell wie möglich über die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung entscheidet- bevor diese unsere Gesellschaft weiter in Richtung Angst, Selbstzensur, Misstrauen und Sprachlosigkeit verändert. Hoffentlich wird bald eine Entscheidung getroffen, die verhindert, dass wir beim Telefonieren mehr an die möglichen Folgen unseres Gesprächs als an dessen Inhalt denken, die verhindert, dass Menschen, die maßgeblich zu dem, was unseren Staat ausmacht, beitragen (seien sie nun Juristen, Lehrer, Psychologen, Journalisten oder einfach nur politisch engagiert) so hohe Hürden in den Weg gelegt bekommen. Hoffen wir einfach, dass ein Zeichen gesetzt wird für die Freiheit, für die reale Sicherheit- und gegen die Angst, die momentan nur allzu dicht unter der Oberfläche zu lauern scheint.</p>
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		<title>Online-Durchsuchung: Es wird ernst</title>
		<link>http://freiheitblog.wordpress.com/2008/02/02/online-durchsuchung-es-wird-ernst/</link>
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		<pubDate>Sat, 02 Feb 2008 15:37:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Annika</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wie Blogger-Kollege Markus berichtet steht der Termin für die Urteilsverkündung zur Verfassungsbeschwerde gegen die heimliche Online-Durchsuchung offenbar fest. Markus bezieht sich dabei auf eine Mail der Beschwerdeführerin, der freien Journalistin und Schriftstellerin &#8222;Twister&#8220; Bettina Winsemann. 
Bei der Verfassungsbeschwerde geht es an sich konkret um den vom Bundesland Nordrhein-Westfalen eingesetzten &#8222;Landestrojaner&#8220;. Es ist aber zu erwarten, [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=freiheitblog.wordpress.com&blog=1149853&post=297&subd=freiheitblog&ref=&feed=1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><br /><p>Wie Blogger-Kollege Markus <a href="http://blog.markus-pachali.de/2008/02/02/termin-zur-urteilsverkuendung-zur-verfassungsbeschwerde-gegen-die-onlinedurchsuchung-steht-fest/">berichtet</a> steht der Termin für die Urteilsverkündung zur Verfassungsbeschwerde gegen die heimliche Online-Durchsuchung offenbar fest. Markus bezieht sich dabei auf eine Mail der Beschwerdeführerin, der freien Journalistin und Schriftstellerin &#8222;Twister&#8220; Bettina Winsemann. </p>
<p>Bei der Verfassungsbeschwerde geht es an sich konkret um den vom Bundesland Nordrhein-Westfalen eingesetzten &#8222;Landestrojaner&#8220;. Es ist aber zu erwarten, dass die getroffene Entscheidung als Grundsatzurteil auch für die bundesweite Online-Durchsuchung (also known as &#8222;Bundestrojaner&#8220;) fungieren wird. </p>
<p>Dementsprechend wird das Urteil von Datenschützern, Bürgerrechtlern, IT-Experten und wohl auch von den die Online-Durchsuchung befürwortenden Regierungs-Politikern (allen voran in den Reihen der CDU/CSU) mit Spannung erwartet. Je nachdem, wie die Entscheidung ausfällt, könnte sie die Politik in Deutschland in den nächsten Jahren maßgeblich mitbestimmen. Nun sieht es aus, als müssten wir alle nicht mehr lange warten: Bereits am 27. Februar, also in weniger als vier Wochen, soll die Urteilsverkündung in Karlsruhe stattfinden. </p>
<p>Die Online-Durchsuchung gilt unter Kritikern als besonders problematisch aufgrund des massiven Eingriffs in die Privatsphäre der Betroffenen (haben doch viele Computernutzer dort mittlerweile auch sehr persönliche Daten gespeichert), der sehr schlechten Kontrollierbarkeit des Vorgehens der Ermittlungsbehörden und auch einer Reihe technischer Probleme und Risiken. Die Chancen, dass das Bundesverfassungsgericht dem Rechnung trägt und den &#8222;Landestrojaner&#8220; verbietet (und somit auch dessen bösem großem Bruder, dem Bundestrojaner, faktisch Ausgangssperre erteilt) stehen nach Ansicht der meisten Beobachter alles andere als schlecht. Aber genau wissen, ob und gegebenenfalls mit welchen Einschränkungen das Ermittlungstrojaner-Verbot kommt, werden wir erst am 27. Februar genau wissen. Bis dahin bleibt es spannend. An dieser Stelle noch einmal meine Hochachtung und meinen Dank an Twister und ihre Mitstreiter, die sich für die Rechte von uns allen die Mühe gemacht haben, diese Verfassungsbeschwerde durchzuziehen. </p>
<img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/categories/freiheitblog.wordpress.com/297/" /> <img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/tags/freiheitblog.wordpress.com/297/" /> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gocomments/freiheitblog.wordpress.com/297/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/comments/freiheitblog.wordpress.com/297/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godelicious/freiheitblog.wordpress.com/297/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/delicious/freiheitblog.wordpress.com/297/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gostumble/freiheitblog.wordpress.com/297/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/stumble/freiheitblog.wordpress.com/297/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godigg/freiheitblog.wordpress.com/297/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/digg/freiheitblog.wordpress.com/297/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/goreddit/freiheitblog.wordpress.com/297/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/reddit/freiheitblog.wordpress.com/297/" /></a> <img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=freiheitblog.wordpress.com&blog=1149853&post=297&subd=freiheitblog&ref=&feed=1" /></div>]]></content:encoded>
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		<title>Verfassungsbeschwerde gegen E-Pass</title>
		<link>http://freiheitblog.wordpress.com/2008/02/01/verfassungsbeschwerde-gegen-e-pass/</link>
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		<pubDate>Fri, 01 Feb 2008 01:06:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Annika</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Biometrie]]></category>
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		<category><![CDATA[Otto Schily]]></category>
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		<description><![CDATA[Nachdem die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung bereits zum Jahreswechsel eingereicht wurde und mittlerweile auch die Zuständigkeit der Senate entschieden ist gibt es nun einen weiteren Fall, in dem eine mit der Begründung der Terrorismusbekämpfung eingeführte Überwachungsmaßnahme vor dem Bundesverfassungsgericht endet.
Konkret traf dieses Schicksal den unter Datenschützern und IT-Experten (insbesondere der Chaos Computer Club machte immer wieder durch kritische Berichterstattung zum Thema auf sich und auf die Problematik aufmerksam) immer wieder heftig [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=freiheitblog.wordpress.com&blog=1149853&post=294&subd=freiheitblog&ref=&feed=1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><br /><p>Nachdem die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung bereits zum Jahreswechsel eingereicht wurde und mittlerweile auch die Zuständigkeit der Senate entschieden ist gibt es nun einen weiteren Fall, in dem eine mit der Begründung der Terrorismusbekämpfung eingeführte Überwachungsmaßnahme vor dem Bundesverfassungsgericht endet.</p>
<p>Konkret traf dieses Schicksal den unter Datenschützern und IT-Experten (insbesondere der <a href="http://www.ccc.de/">Chaos Computer Club</a> machte immer wieder durch kritische Berichterstattung zum Thema auf sich und auf die Problematik aufmerksam) immer wieder heftig kritisierten biometrischen Reisepass (oder &#8222;E-Pass&#8220;). Dieser ist seit kurzer Zeit in Deutschland vorgeschrieben, das heißt, wer einen neuen Reisepass beantragt, bekommt diesen nur noch in der Version mit in elektronischer Form im Pass gespeicherten Fingerabdrücken.</p>
<p>Gegen diese Neuerung hat die Schriftstellerin Juli Zeh nun Verfassungsbeschwerde eingelegt. Wie die Süddeutsche Zeitung <a href="http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/822/155417/">berichtet</a>, erhebt Frau Zeh neben dieser Verfassungsbeschwerde auch heftige Vorwürfe gegen Ex-Bundesinnenminister Otto Schily. <em>Die 33-jährige Autorin (&#8222;Schilf&#8220;, &#8222;Spieltrieb&#8220;, &#8222;Adler und Engel&#8220;), die auch Juristin ist, schreibt in einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, es sei nicht auszuschließen, dass Schily sich bei der Einführung des neuen biometrischen Passes auch &#8222;von einem eigenen wirtschaftlichen Interesse leiten ließ&#8220;. Schily sei Aufsichtsratsmitglied der Biometric Systems AG, &#8222;die im Bereich der Grenzkontrolle durch biometrische Erkennung tätig ist&#8220;, heißt es in Juli Zehs Verfassungsbeschwerde gegen den biometrischen Pass. Bis heute habe der 75-Jährige Forderungen ignoriert, die Einkünfte öffentlich zu machen, die er von der Firma bezogen habe,</em> heißt es in dem Artikel. Schily bestreitet diese Vorwürfe. <em>&#8222;Schriftsteller sollen bekanntlich besonders fantasiebegabt sein,&#8220;</em> konterte der SPD-Politiker gegenüber der ZEIT. </p>
<p>Beweise liegen momentan weder in die eine noch in die andere Richtung vor. Meines Erachtens ist das aber auch eher ein &#8222;Nebenschauplatz&#8220;, denn hier geht es um mehr als um angebliche persönliche Verfehlungen eines Ex-Ministers, ob diese nun begangen wurden oder nicht. Das sollte schon die Tatsache klarmachen, dass hier immerhin (wieder einmal) das höchste deutsche Gericht involviert ist, das sich nur mit den Fragen beschäftigt, die für unseren Staat und unser Leben als Bürger desselben von großer Bedeutung sind.</p>
<p>Die Verwendung von Biometrie in Reisepässen ist nicht nur überflüssig (deutsche Pässe werden aufgrund der relativ zu anderen Ländern höheren Sicherheitsstandards ohnehin nur sehr selten gefälscht) sondern birgt auch eine erhebliche Anzahl von Risiken, wie Frau Zeh auch in ihrer Beschwerdeschrift erwähnt. Zunächst einmal: Biometrische Ausweise sind keineswegs völlig manipulationssicher, wie oft angenommen wird. Die verwendeten Chips können beispielsweise dupliziert werden (was unter anderem in den Niederlanden bereits gelungen ist) oder man könnte sogar ihre Verschlüsselung knacken und Daten manipulieren. </p>
<p>Auch die Erkennung der Fingerabdrücke ist nicht immer zuverlässig gewährleistet, gerade bei älteren Menschen gibt es oft keine klaren Merkmale, so dass entweder völlig unbescholtene Bürger Probleme beim Grenzübertritt bekommen oder man jeden, bei dem die Erkennung nicht funktioniert, einfach durchwinkt und somit das Prinzip des E-Passes ohnehin ad absurdum führt.</p>
<p>Darüber hinaus können die verwendeten RFID-Chips mit geeigneten Scannern aus der Distanz ausgelesen werden. Das gefährdet die Privatsphäre der Besitzer nachhaltig, da man ja feststellen könnte, dass sie zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort gewesen sind.</p>
<p>Insgesamt also bringt die neue Technologie weit mehr Risiken als Nutzen. Und auch über den rein technischen Aspekt hinaus ist der neue Pass alles andere als unproblematisch: Die meisten Menschen assoziieren das Abgeben von Fingerabdrücken mit einem Ermittlungsverfahren und der Behandlung Verdächtiger. Muss sich nun jeder beim Beantragen eines Reisepasses dieser Prozedur unterziehen, kann man mit Fug und Recht von einer pauschalen Verdächtigung der Bürger sprechen, einem Phänomen, das ja auch bei vielen anderen der sogenannten Sicherheitsmaßnahmen der letzten Jahre kritisiert wird. Auch das erwähnt die Klägerin: <em> Neben den vielen Möglichkeiten des Missbrauchs sei es für Zeh &#8222;eine entwürdigende Vorstellung&#8220;, wie eine Kriminelle Fingerabdrücke abgeben zu müssen. </em></p>
<p>Völlig unabhängig davon also, aus welchen Motiven Otto Schily damals gehandelt hat, handelt es sich hier um eine äußerst brisante Thematik, die jetzt hoffentlich etwas mehr ins Licht der Öffentlichkeit rücken wird. Und es steht viel auf dem Spiel: <em>Falls die Klage von Zeh und dem Leipziger Anwalt Frank Selbmann in Karlsruhe Erfolg hat, könnte dies enorme Folgen haben &#8211; im Extremfall die Vernichtung der bisher angefertigten biometrischen Pässe und die Löschung der entsprechenden gespeicherten Daten.</em> Eines ist also sicher: Beim Bundesverfassungsgericht kann sich momentan niemand über Langeweile beklagen- und das selbe dürfte auch für die meisten Datenschützer gelten.</p>
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		<title>Zuständigkeit geklärt</title>
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		<pubDate>Wed, 30 Jan 2008 13:37:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Annika</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Zuständigkeit für die Verfassungsbeschwerden gegen die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung wurde vom Bundesverfassungsgericht heute nach einer mehrwöchigen Debatte geklärt. In der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts heißt es dazu:
Der gemäß § 14 Abs. 5 BVerfGG zuständige Ausschuss (&#8222;6er-Ausschuss&#8220;)
hat am 29. Januar 2008 die Verfassungsbeschwerdeverfahren zur
Vorratsdatenspeicherung teils dem Ersten Senat, teils dem Zweiten
Senat des Bundesverfassungsgerichts zugewiesen. Zu den dem [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=freiheitblog.wordpress.com&blog=1149853&post=293&subd=freiheitblog&ref=&feed=1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><br /><p>Die Zuständigkeit für die Verfassungsbeschwerden gegen die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung wurde vom Bundesverfassungsgericht heute nach einer mehrwöchigen Debatte geklärt. In der <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-011.html">Pressemitteilung</a> des Bundesverfassungsgerichts heißt es dazu:</p>
<blockquote><p><em>Der gemäß § 14 Abs. 5 BVerfGG zuständige Ausschuss (&#8222;6er-Ausschuss&#8220;)<br />
hat am 29. Januar 2008 die Verfassungsbeschwerdeverfahren zur<br />
Vorratsdatenspeicherung teils dem Ersten Senat, teils dem Zweiten<br />
Senat des Bundesverfassungsgerichts zugewiesen. Zu den dem Ersten Senat<br />
zugewiesenen Verfahren gehören insbesondere die Verfassungsbeschwerde<br />
der Beschwerdeführer Dr. Dr. h.c. Burkhard Hirsch (u.a.) sowie die<br />
Verfassungsbeschwerde der von Rechtsanwalt Meinhard Starostik<br />
vertretenen Beschwerdeführer (&#8222;Massenverfassungsbeschwerde&#8220;). Dem<br />
Zweiten Senat sind die Verfassungsbeschwerden zugewiesen, die sich im<br />
Schwerpunkt gegen strafverfahrensrechtliche Vorschriften richten.</em></p></blockquote>
<p>Die meisten Datenschützer werden es begrüßen, dass nun Bewegung in die Sache kommt und sich eine Entscheidung zumindest über den Eilantrag abzeichnet. Immerhin bedeutet jeder Tag ohne eine Entscheidung des Gerichts, dass die VDS zunächst in Kraft bleibt und weitere Telekommunikationsdaten gespeichert werden. Außerdem ist das Urteil des höchsten deutschen Gerichts natürlich ein sehr wichtiges Signal an Politik und Gesellschaft, das einen Anhaltspunkt lässt, was in diesem Land noch rechtsstaatlich machbar ist und was nicht. </p>
<p>Man darf also gespannt sein- und ein bisschen Daumen drücken, dass die Entscheidung in unserem Sinne fällt, kann sicherlich trotz großen Vertrauens in die Kompetenz und moralische Autorität der Richter auch nicht schaden</p>
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		<title>Endspurt zur Verfassungsbeschwerde gegen die VDS</title>
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		<pubDate>Wed, 19 Dec 2007 10:41:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Annika</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wie zeitgeisty (von dem übrigens auch das nette neue Banner in meiner Sidebar ist, danke dafür) in seinem Blog auch schon geschrieben hat, ist nur noch bis zum 24.12. Zeit, um sich der Verfassungsbeschwerde gegen die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung anzuschließen, wie das bereits über 13.000 Menschen in Deutschland getan haben.
Höchste Zeit also für diejenigen, die sich [...]<img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=freiheitblog.wordpress.com&blog=1149853&post=255&subd=freiheitblog&ref=&feed=1" />]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class='snap_preview'><br /><p>Wie <a HREF="http://www.zeitgeisty.cc/2007/12/18/ist-denn-heut-scho-weihnachten/">zeitgeisty</a> (von dem übrigens auch das nette neue Banner in meiner Sidebar ist, danke dafür) in seinem Blog auch schon geschrieben hat, ist nur noch bis zum 24.12. Zeit, um sich der <a HREF="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/51/77/lang,de/">Verfassungsbeschwerde gegen die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung</a> anzuschließen, wie das bereits über 13.000 Menschen in Deutschland getan haben.</p>
<p>Höchste Zeit also für diejenigen, die sich noch beteiligen wollen. Ich rufe an dieser Stelle noch einmal alle an Datenschutz und der Wahrung ihrer Grundrechte interessierten Leser auf, genau das zu tun. Mit dieser Verfassungsbeschwerde wird ein Zeichen gesetzt; wird der Regierung klargemacht, dass eben nicht &#8222;alle Deutschen&#8220; hinter ihren neuen Maßnahmen stehen. Es gibt noch eine Menge Menschen in diesem Land, die surfen, SMS schreiben und telefonieren wollen, ohne dass jemand genau protokolliert, wann und wo sie mit wem kommunizieren.</p>
<p>Je mehr es werden, desto größer ist die symbolische Wirkung dieser Maßnahme, desto klarer wird, dass zahlreiche Menschen die VDS für unverhältnismäßig und grundgesetzwidrig halten- und die bei ihrem Protest gegen solche Maßnahmen den demokratischen und juristischen, den rechtsstaatlichen Weg gehen, anstatt sich selbst ins Unrecht zu setzen.</p>
<img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/categories/freiheitblog.wordpress.com/255/" /> <img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/tags/freiheitblog.wordpress.com/255/" /> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gocomments/freiheitblog.wordpress.com/255/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/comments/freiheitblog.wordpress.com/255/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godelicious/freiheitblog.wordpress.com/255/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/delicious/freiheitblog.wordpress.com/255/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/gostumble/freiheitblog.wordpress.com/255/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/stumble/freiheitblog.wordpress.com/255/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/godigg/freiheitblog.wordpress.com/255/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/digg/freiheitblog.wordpress.com/255/" /></a> <a rel="nofollow" href="http://feeds.wordpress.com/1.0/goreddit/freiheitblog.wordpress.com/255/"><img alt="" border="0" src="http://feeds.wordpress.com/1.0/reddit/freiheitblog.wordpress.com/255/" /></a> <img alt="" border="0" src="http://stats.wordpress.com/b.gif?host=freiheitblog.wordpress.com&blog=1149853&post=255&subd=freiheitblog&ref=&feed=1" /></div>]]></content:encoded>
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