Zitat des Tages (16.09.2008)

2008 September 16

„Die [...] vorgesehene Möglichkeit, eine heimliche Wohnraumüberwachung sowohl mit akustischen als auch mit optischen Mitteln durchführen zu können, sehe ich kritisch. Meines Erachtens ist hiermit der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt: Der Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht durch eine akustische Wohnraumüberwachung wird durch den zusätzlichen Einsatz heimlicher Videoüberwachungsmaßnahmen noch wesentlich vertieft.“
(Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit )


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