BKA-Gesetz: Zierckes Stellungnahme

2008 September 15

Nachdem mein Blogger-Kollege Markus den Anfang gemacht hat, sich vorab mit den für die morgige Sachverständigen-Anhörung zum BKA-Gesetz verfassten und von der Bundesregierung online zur Verfügung gestellten Gutachten zu befassen, werde ich mich mit der Betrachtung einer weiteren Stellungnahme anschließen. Gegenstand meines Kommentars wird die Stellungnahme von Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamtes, sein. Dieser betätigte sich in den Medien schon im Vorfeld als vehementer Befürworter des neuen Gesetzes und der darin festgelegten umfangreichen neuen Befugnisse für das BKA.

Ähnlich äußert sich Ziercke auch in seinem Bericht. Diesen leitet er damit ein, noch einmal die terroristische Bedrohung zu betonen. „Der internationale Terrorismus ist mit seinen aktuellen Ausprägungen und Dimensionen zu einer zentralen Bedrohung für Staat und Bevölkerung geworden. Nach allem, was wir wissen, ist die Entscheidung, Anschläge auch in Deutschland zu begehen, auf höchster Ebene der AL QAIDA und anderer terroristischer Gruppierungen gefallen. Mit einer Entspannung der Lage können wir in Deutschland trotz der Tatsache, dass bisherige Anschlagsversuche vereitelt werden konnten oder teils zufallsbedingt nicht über das Versuchsstadium hinausgingen, nicht rechnen,“ skizziert Ziercke die aktuelle Situation. Beweise für das Ausmaß der terroristischen Bedrohung indes bekam zumindest die Normalbevölkerung bisher nicht zu sehen. Während man wohl kaum anzweifeln kann, dass eine solche Bedrohung existiert (es sei denn man gehört zur ganz harten Kategorie von Konspirationstheoretikern), darf durchaus vermutet werden, dass Medienberichte und die Äußerungen vieler Regierungs- und Ermittlervertreter Übertreibungen und Panikmache mitunter nur zu gerne als rhetorisches Mittel zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele nutzen. Davon abgesehen ist oft auch nicht die Bedrohungslage als solche Gegenstand politischer Kontroversen, sondern der richtige Umgang mit dieser. Für Ziercke jedoch scheint es in dieser Hinsicht wenig Zweifel zu geben: Mehr Überwachung, mehr Eingriffsmöglichkeiten, mehr Befugnisse für die Ermittlungsbehörden und das BKA- das scheint sein Patentrezept für die Gewährleistung der Sicherheit in Deutschland zu sein.

Nur mit der Vergabe weiterer Befugnisse an der BKA und mit der Abschaffung von ihm als bürokratisch eingestufter Beschränkungen der Kompetenzen der Behörde wird diese laut Ziercke in Zukunft in der Lage sein, ihren Job effektiv zu erledigen. Insbesondere die Zusammenarbeit zwischen den Bundesländern, aber auch mit dem Ausland, will Ziercke verbessern. Das ist jedoch keineswegs unproblematisch, dient doch die föderale Struktur der Verhinderung bedenklicher Machtanhäufungen bei einer zentralen Behörde. Was die Zusammenarbeit mit anderen Ländern, insbesondere innerhalb Europas, aber auch mit den USA, angeht, so sollte berücksichtigt werden, dass diese Länder nicht immer Datenschutzgesetze haben, die näherungsweise den in Deutschland geltenden Standards entsprechen. Dementsprechend unberechenbar wäre es, was mit weitergegebenen Daten, von denen einige ja durchaus personenbezogen und entsprechend sensibel sein können, geschieht, nachdem man sie einmal aus der Hand gegeben hat. Darauf, insbesondere angesichts der jüngsten Datenskandale, nicht einzugehen, zeugt schon entweder von bodenloser Naivität oder aber von dem Versuch, Probleme herunterzuspielen, um die eigenen Interessen besser durchsetzen zu können. Es dürfte auf der Hand liegen, welche Interpretation im Falle des BKA-Chefs naheliegender ist.

Nach dieser allgemeineren Einführung nimmt Ziercke auf einzelne im Gesetzesentwurf vorgesehene Befugnisse Bezug und erleutert, wieso er diese für unbedingt notwendig hält. Die erste dieser Maßnahmen ist die heimliche Online-Durchsuchung, oder in Bürokraten-Deutsch „Verdeckte Eingriffe in informationstechnische Systeme“. Hierzu schreibt Ziercke: „Die rasante Entwicklung des Internets hat einen Strukturwandel weltweiter Kommunikation und Interaktion bewirkt.“ Soviel ist wohl unstrittig- unsere Gesellschaft hat ja auf die eine oder andere Weise sehr stark von diesen neuen Möglichkeiten der Kommunikation und der Informationsbeschaffung profitiert. Für einige Ermittler (und Teile der aktuellen Bundesregierung) allerdings ist diese Tatsache vor allem eines: Ein Sicherheitsrisiko, dem man nur mit verstärkter Überwachung beikommen kann. Dementsprechend düster ist das Bild, das Ziercke vom Internet zeichnet: „Das Internet und die Nutzung des Computers als Speichermedium können herkömmliche Gefahrenabwehrmaßnahmen gänzlich ins Leere laufen lassen: Verschlüsselungstechniken verhindern den Zugriff auf gefährdungsrelevante Informationen auf der Festplatte eines Computers und damit eine zeitnahe Gefahrenabwehr. Verschlüsselung schafft Räume abgeschotteter Täterkommunikation.“ Es ist leider ein deutlicher Hinweis auf die von Menschen wie Ziercke vorgenommene Pauschalverdächtigung aller Menschen und ihre Fixierung auf die wenigen „schwarzen Schafe“ in unserer Gesellschaft, dass sie direkt an „Täterkommunikation“ denken. Zweifellos, die Verfügbarkeit starker Verschlüsselung ermöglicht private Kommunikation auch über das Internet und die sichere, vor dem Zugriff Unbefugter geschützte Speicherung von Daten. So zu tun, als würde dies mehr oder weniger den Untergang des Abendlandes, Chaos und Anarchie hervorrufen, ist aber schlicht unhaltbar. Zunächst einmal- die überwältigende Mehrheit der Menschen, die solche Methoden nutzen, ist nicht im mindesten kriminell und schon gar nicht Mitglied einer Terrorgruppe. Auch, wenn eine Behörde wie das BKA natürlich primär für den Umgang mit Kriminellen beziehungsweise deren Handlungen zuständig ist- im Sinne der gesellschaftlichen Verantwortung ist es kaum angebracht, jede Technologie, jede gesellschaftliche Entwicklung nur im Hinblick auf ihre mögliche kriminelle Nutzung zu bewerten. Immerhin schützt Verschlüsselung beispielsweise auch davor, selbst Opfer bestimmter Straftaten zu werden, was durchaus im Sinne des BKA sein sollte. Darüber hinaus ist es alles andere als sachlich, so zu tun, als wäre es etwas neues, dass Menschen ohne Kontrolle des Staates kommunizieren können. Das Gegenteil ist der Fall. Früher war ein bestimmtes Ausmaß an Privatsphäre selbstverständlich und leicht zu erreichen- man ging in einen Park, vergewisserte sich, dass niemand im nächsten Gebüsch hockte, und hatte seinen „abgeschotteten Raum“. Die Benutzung von Kryptographie ist nichts anderes als der Versuch, diese heutzutage weitgehend verlorene Privatsphäre auf technischem Wege wiederherzustellen. Unsere Gesellschaft sollte es überleben- sie hat es jahrhundertelang. Dagegen hätte unser Rechtsstaat in meinen Augen ein ernsthaftes Problem, wenn es keine dem Staat nicht zugänglichen Räume privater Kommunikation mehr gibt. Dann nämlich wäre die Grenze zum totalitären System überschritten. Diese Vorstellung ist in meinen Augen weit bedrohlicher als Zierckes Schreckensvision vom Internet als einem Ort, an dem „Bombenbauanleitungen verbreitet, Anschlagspläne geschmiedet und Anschlagsziele gesucht“ und „junge Menschen radikalisiert und als Suizidattentäter angeworben“ werden. Die Tatsache, dass beispielsweise die Attentäter von Madrid oder diejenigen, die die gescheiterten Anschlagsversuche auf deutsche Regionalbahnen unternahmen, ihre Bombenbauanleitungen aus dem Internet herunterluden, halte ich für ein so schwaches Argument, dass man sich wundern muss, dass jemand von Zierckes Erfahrung und Intelligenz damit zu einer Anhörung als Sachverständiger geht. Glaubt dieser Mann wirklich, wenn es das Internet nicht gäbe, hätten die Terroristen einfach beschlossen, von ihren Anschlagsplänen Abstand zu nehmen, anstatt sich ihre Bauanleitungen woanders zu beschaffen? Das ist kaum vorstellbar- und doch, nimmt man Ziercke mit dieser Argumentation beim Wort, muss man einen solchen Eindruck gewinnen. Verfassungsrechtliche Bedenken hat Ziercke bei den neuen Maßnahmen offenbar auch keine: „Auch der Kernbereich privater Lebensgestaltung wird durch die gesetzlichen Vorgaben gewahrt. Das BVerfG hat deutlich gemacht, dass bei Eingriffen in das Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme der Kernbereichsschutz nicht allein zum Zeitpunkt der Anordnung der Maßnahme sicherzustellen ist, sondern in einem zweistufigen Verfahren und damit auch im Stadium der Auswertung der gewonnenen Daten sichergestellt werden kann.“ Dabei bezieht sich der BKA-Chef auf die äußerst umstrittene Richterband-Regelung, bei der Daten erst erhoben, dann aber unter Umständen (wenn sie privat sind) gelöscht werden. Viele im BKA-Gesetz vorgesehene Neuregelungen machen von diesem Konzept Gebrauch. Neben der Online-Durchsuchung soll auch die sogenannte „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“, also das Abhören beispielsweise verschlüsselter VoIP-Gespräche durch Verwendung einer dem bei der Online-Durchsuchung verwendeten „Bundestrojaner“ ähnlichen Software, nach Zierckes Ansicht unbedingt schnellstmöglich eingeführt werden.

Ebenso setzt sich Ziercke für den nicht minder umstrittenen sogenannten „Großen Spähangriff“, also die optische Wohnraumüberwachung durch von den Ermittlern angebrachte Kameras, ein. Zur Begründung heißt es lapidar: „Eine akustische WRÜ [Wohnraumüberwachung] ist dann nicht ausreichend, wenn die Ermittler unter Umständen nicht alles mitbekommen können, was zur Einschätzung der Situation nötig ist und sich Probleme bei der Zuordnung von Äußerungen zu den einzelnen Zielpersonen ergeben.“ Belegt wird das unter anderem durch den sogenannten „Sauerland-Fall“, in dem laut Ziercke die Ermittler vom „Großen Spähangriff“ profitiert hätten. Auch hier soll laut Ziercke wieder ein „Richterband“ eingesetzt werden. Auf den extremen Grundrechtseingriff, den eine solche Überwachung bedeutet, geht die Stellungnahme kaum ein. Völlig unter den Tisch fällt die Tatsache, dass nicht nur Verdächtige, sondern sogar deren (nachweislich völlig unschuldige) Kontaktpersonen zum Ziel einer solchen Überwachung werden sollen, wenn man dies im Rahmen der Ermittlungen als notwendig definiert. Auch hier versucht man offenbar, möglichst wenig Angriffsfläche für Kritik zu bieten, indem man Tatsachen außen vor lässt, die für die Beurteilung der angesprochenen Maßnahme durchaus relevant wären.

Die vierte von Ziercke explizit erwähnte (und geforderte) Maßnahme schließlich ist die Rasterfahndung, die nun auch das BKA durchführen können soll. Er wirft Kritikern vor, den Erfolg dieser Maßnahme zu Unrecht zu bezweifeln, und betont, die im Gesetzesentwurf zum BKA-Gesetz vorgesehene Regelung würde den Grundsätzen der zu diesem Thema vom Bundesverfassungsgericht getroffenen Urteile genügen.

Insgesamt findet sich in Zierckes Stellungnahme, vom Umfang und der Einbeziehung von mehr Belegen und Zitaten einmal abgesehen, das selbe, was er schon bei zahlreichen Interviews und in Pressemitteilungen geäußert hat: Ein entschiedenes Plädoyer für die Einführung des neuen BKA-Gesetzes. Die Notwendigkeit einzelner Maßnahmen wird dabei zwar belegt, wie zwingend die hierbei getroffenen Schlussfolgerungen sind, ist aber für Laien kaum feststellbar. Eines aber ist sicher: Bedenken, das neue BKA-Gesetz würde rechtsstaatliche Freiheiten unverhältnismäßig einschränken, kann diese Stellungnahme definitiv nicht ausräumen. Dazu wird bei weitem zu wenig auf die entsprechende Problematik eingegangen. Es ist besorgniserregend, dass jemand mit Zierckes gesellschaftlicher Veranwortung diese Fragen offenbar auf die leichte Schulter nimmt- hoffen wir darauf, dass die anderen Sachverständigen hier morgen korrigierend einwirken werden. Auch wenn die Chancen, dass die geplante Anhörung wirklich etwas ändert, leider wohl nicht allzu groß sind, kann man zumindest hoffen, dass Interessierte sie zur Kenntnis nehmen und sich mit diesem für unseren Rechtsstaat sehr bedeutsamen Thema zu befassen beginnen.

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