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	<title>Kommentare zu: Bayerntrojaner beschlossen</title>
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	<description>Politik, Computer, Unileben und mehr</description>
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		<title>Von: Open Mind Blog &#187; Blog Archive &#187; Bayern erlaubt Online-Durchsuchung</title>
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		<dc:creator>Open Mind Blog &#187; Blog Archive &#187; Bayern erlaubt Online-Durchsuchung</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 12 Jul 2008 13:16:33 +0000</pubDate>
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		<description>[...] FreiheIT-Blog: Bayerntrojaner beschlossen [...]</description>
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		<title>Von: Volkszertreter? &#187; Kommentare zum &#8220;Bayerntrojaner&#8221;</title>
		<link>http://freiheitblog.wordpress.com/2008/07/04/bayerntrojaner-beschlossen/#comment-3671</link>
		<dc:creator>Volkszertreter? &#187; Kommentare zum &#8220;Bayerntrojaner&#8221;</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 06 Jul 2008 15:55:26 +0000</pubDate>
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		<description>[...] FreiheIT-Blog - Bayerntrojaner beschlossen: Da hilft dann wohl wirklich nur (wieder einmal) ein Machtwort des Bundesverfassungsgerichts. Dies plant der Abgeordnete Florian Ritter von der SPD-Fraktion offenbar bereits ein; er warf der CSU und der Staatsregierung vor, “nichts aus den bisherigen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts gelernt” zu haben und kündigte an, schon sehr bald Klage gegen den “Staatstrojaner” einzulegen, insbesondere, da dieser “auch gegen Personen aus dem Umfeld Verdächtiger eingesetzt werden dürfe und durch die “Razzia-Software” sogar Änderungen am Datenbestand ausgeforschter Rechner vorgenommen werden könnten. Kein Gericht werde so noch die ausgespähten Informationen für verwertbar erklären. Generell komme die Klausel der Erlaubnis einer “heimlichen Hausdurchsuchung ohne Zeugen und ohne Richter” gleich.” [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] FreiheIT-Blog &#8211; Bayerntrojaner beschlossen: Da hilft dann wohl wirklich nur (wieder einmal) ein Machtwort des Bundesverfassungsgerichts. Dies plant der Abgeordnete Florian Ritter von der SPD-Fraktion offenbar bereits ein; er warf der CSU und der Staatsregierung vor, “nichts aus den bisherigen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts gelernt” zu haben und kündigte an, schon sehr bald Klage gegen den “Staatstrojaner” einzulegen, insbesondere, da dieser “auch gegen Personen aus dem Umfeld Verdächtiger eingesetzt werden dürfe und durch die “Razzia-Software” sogar Änderungen am Datenbestand ausgeforschter Rechner vorgenommen werden könnten. Kein Gericht werde so noch die ausgespähten Informationen für verwertbar erklären. Generell komme die Klausel der Erlaubnis einer “heimlichen Hausdurchsuchung ohne Zeugen und ohne Richter” gleich.” [...]</p>
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		<title>Von: ThoroughThinking</title>
		<link>http://freiheitblog.wordpress.com/2008/07/04/bayerntrojaner-beschlossen/#comment-3667</link>
		<dc:creator>ThoroughThinking</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 05 Jul 2008 08:54:45 +0000</pubDate>
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		<description>Hoffen wir, dass das Bundesverfassungsgericht Spaß an Bürger- und Prozessgrundrechten hat (bisher schien es so). Trotzdem Empfehlung an alle Bayern: Zuerst nach München zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof, dann nach Karlsruhe, dann habt ihr ein Zulässigkeitsproblem weniger.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hoffen wir, dass das Bundesverfassungsgericht Spaß an Bürger- und Prozessgrundrechten hat (bisher schien es so). Trotzdem Empfehlung an alle Bayern: Zuerst nach München zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof, dann nach Karlsruhe, dann habt ihr ein Zulässigkeitsproblem weniger.</p>
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