Trojaner-Konsens

2008 April 16

Einigkeit erzielt hat die Bundesregierung offenbar in der Frage bei der heimlichen Online-Durchsuchung privater Rechner (vulgo Bundestrojaner). Das berichten unter anderem die tagesschau, die Süddeutsche Zeitung und heise News. Laut den Berichten hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble nun offenbar einen Kompromiss mit Justizministerin Brigitte Zypries gefunden, wie sich die Online-Durchsuchung umsetzen lässt.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht den Einsatz der Online-Durchsuchung in seinem Urteil vom 27.02. bereits mit signifikanten Einschränkungen versehen hatte (so darf sie nur bei „tatsächlichen Anhaltspunkten einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut“ und auch dann nur mit Richtervorbehalt eingesetzt werden) war einer der Haupt-Streitpunkte zwischen den Koalitionspartnern CDU und SPD die Frage, wie der Bundestrojaner an die Empfänger verteilt wird. Die CDU sprach sich lange für die Möglichkeit aus, die entsprechende Software auch „vor Ort“, also durch ein Eindringen in die Wohnung des Verdächtigen, installieren zu dürfen. Dies lehnte die SPD mit Hinweis auf der Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung immer ab. Nun hat offenbar die Union in diesem Punkt nachgegeben, so dass einer Einführung der Online-Durchsuchung (und damit auch des gesamten BKA-Gesetzes) nichts mehr im Wege steht.

Einigen Unions-Politikern geht der eingegangene Kompromiss offenbar etwas zu weit. So zitiert die Süddeutsche Zeitung Bayerns Justizministerin Beate Merk mit den Worten: „Warum das Betreten der Wohnung ausgeschlossen sein soll, leuchtet mir nicht ein.“ Wenn es zur Installation eines Trojaners unbedingt notwendig sei, müsse das selbstverständlich mit Genehmigung eines Richters geschehen können. „Hier wird man nachbessern müssen.“ Zu solch einer Aussage braucht man denke ich nicht mehr allzu viel zu sagen. Wenn gewählte Volksvertreter in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat nicht begreifen, wieso es möglicherweise problematisch sein könnte, unangekündigt und ohne das Wissen des Betroffenen fremde Wohnungen zu betreten, kann man diesen Leuten nur noch wahlweise einen Nachhilfekurs der Marke „Das Grundgesetz für Dummies“ oder einen Rücktritt nahe legen. Obwohl ja bereits mehrfach angemerkt wurde, dass Frau Merk eigentlich längst einen Herrn Befreit hätte heiraten müssen zwecks Bildung eines passenden Doppelnamens- von daher sollten solche Äußerungen ihrerseits wohl nicht allzu sehr verwundern. Es bleibt nur zu hoffen, dass ihre Forderung nach einer „Nachbesserung“ nicht auf viel Gegenliebe bei ihren Parteifreunden stößt…

Dass die Online-Durchsuchung kommen würde, war in dem Moment klar, in dem das Bundesverfassungsgericht sie unter bestimmten Umständen für zulässig erklärte. Hier wird man sich in meinen Augen darauf verlassen müssen, dass die aus Karlsruhe gelieferten Vorgaben umfassend genug sind, um einen Missbrauch dieses extrem mächtigen Werkzeugs zu verhindern oder zumindest in Grenzen zu halten. Die Chancen dafür stehen wahrscheinlich nicht schlecht; alles weitere wird die Praxis zeigen. Es wäre jedenfalls weltfremd gewesen, anzunehmen, dass die Politik angesichts des im Februar gefällten Urteils auf den Einsatz der Online-Durchsuchung verzichtet (zumindest vorausgesetzt, man schafft es, einige technische Probleme zu lösen, woran wohl momentan fleißig gearbeitet wird).

Ein rechtsstaatlicher Lichtblick ist, dass wenigstens die unsägliche Idee eines heimlichen Besuchs in privaten Wohnungen fürs Erste vom Tisch zu sein scheint. Wie man nun den Trojaner unterbringen will, bleibt fraglich (ein Terrorist, der wirklich noch so dumm ist, auf fragwürdige Email-Anhänge zu klicken, würde sich beim Bomben basteln wohl eher selbst in die Luft jagen als einen erfolgreichen Anschlag durchzuführen) aber aus rechtsstaatlicher Sicht gab es kaum eine Alternative zu dieser Entscheidung. Im gegenteiligen Fall wäre wohl ein weiterer Gang zum Bundesverfassungsgericht angebracht gewesen. Gut, dass wenigstens einer der Koalitionspartner in diesem Punkt Augenmaß bewiesen (und sich damit sogar ausnahmsweise durchgesetzt) hat- einer der seltenen Fälle in letzter Zeit, in denen sich die Politik ohne Eingreifen der Gerichte selbst korrigiert hat.

Alles bestens ist damit aber bei weitem nicht. Selbst wenn man bereit ist, die Online-Durchsuchung unter den vom Bundesverfassungsgericht durchgesetzten Bedingungen zu akzeptieren, bleibt die Tatsache, dass mit dem nunmehr wohl kurz vor der Einführung stehenden BKA-Gesetz noch eine Menge anderer, teils sehr problematischer Maßnahmen eingeführt werden wird. Hier kommt einiges auf die Datenschutzbewegung (und auf die deutsche Bevölkerung) zu. In gewisser Hinsicht war die Online-Durchsuchung erst der Anfang- ein Anfang allerdings, der gezeigt hat, dass Datenschützer nicht völlig machtlos sind in ihren Bestrebungen, bestimmte politische Entwicklungen in Deutschland zu verhindern oder zumindest einzuschränken. Vor diesem Hintergrund müssen wir auch beim BKA-Gesetz aufmerksam, kritisch und entschlossen bleiben- dieses Gesetz ist, wie gesagt, in seiner Gesamtheit mehr als problematisch und sollte nicht unhinterfragt und widerspruchslos von der Bevölkerung akzeptiert werden.

Momentan wirkt der Einsatz für Bürgerrechte und Datenschutz in Deutschland etwas wie der Kampf mit der Hydra- hat man eine Maßnahme erfolgreich bekämpft und (mit tatkräftiger Hilfe des höchsten deutschen Gerichts) ihre Abschaffung oder zumindest starke Einschränkung erwirkt, tauchen mehrere neue Gesetzesentwürfe auf, die es in punkto Missbrauchspotential und Einschränkung der Bürgerrechte locker mit dem alten aufnehmen können. Trotzdem können und müssen wir uns weiter einsetzen und hoffentlich auch weiterhin etwas verändern, denn immerhin haben wir, wie in letzter Zeit mehrfach von höchster Stelle bestätigt, dass Recht auf unserer Seite. Vor diesem Hintergrund: Es gibt viel zu tun- packen wir es an.

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