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	<title>Kommentare zu: Verfassungsbeschwerde gegen §202c?</title>
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	<description>Politik, Computer, Unileben und mehr</description>
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		<title>Von: Open Mind Blog &#187; Blog Archive &#187; Links 15</title>
		<link>http://freiheitblog.wordpress.com/2007/11/11/verfassungsbeschwerde-gegen-%c2%a7202c/#comment-1387</link>
		<dc:creator>Open Mind Blog &#187; Blog Archive &#187; Links 15</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Nov 2007 21:30:55 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Verfassungsbeschwerde gegen §202c? [...]</description>
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		<title>Von: Annika</title>
		<link>http://freiheitblog.wordpress.com/2007/11/11/verfassungsbeschwerde-gegen-%c2%a7202c/#comment-1233</link>
		<dc:creator>Annika</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Nov 2007 01:14:20 +0000</pubDate>
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		<description>Für an der Thematik interessierte Menschen ist sicher sehr viel wahres daran, dass hier schon der gesunde Menschenverstand gebietet, eine klare Zweckbindung einzuführen anstatt pauschal jeden zu kriminalisieren, der sich, für welchen Zweck auch immer, dieser Mittel bedient. Natürlich legt man sich so bei dem Weg hin zu einem sinnvollen Umgang mit teschnischen Problemen und kriminellen Handlungen selbst Steine in den Weg. Für unsereinen ist das denke ich relativ klar ersichtlich. Wer aber weniger Ahnung von der Materie hat, dem erschließt sich das nicht so ohne weiteres, oder aber er will überhaupt nicht zuhören, weil er gerade einen Sündenbock oder ein Alibi-Gesetz braucht. Und mit irgendwas muss man schließlich argumentieren. &quot;Ich bin für die Abschaffung dieses Gesetzes, weil es unsinnig ist&quot; klingt da nunmal viel weniger gut als &quot;ich bin für die Abschaffung dieses Gesetzes, weil es nicht mit $PARAGRAPH des deutschen Grundgesetzes vereinbar ist&quot;.

An dem zweiten Punkt ist sicher etwas dran. Wie ich ja bereits angemerkt hatte, will ich auch erstmal sehen/lesen, dass VisuKom etwas erfolgversprechendes in der Hand hat, bevor ich anfange, den roten Teppich auszurollen oder schonmal den Champagner kaltzustellen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Für an der Thematik interessierte Menschen ist sicher sehr viel wahres daran, dass hier schon der gesunde Menschenverstand gebietet, eine klare Zweckbindung einzuführen anstatt pauschal jeden zu kriminalisieren, der sich, für welchen Zweck auch immer, dieser Mittel bedient. Natürlich legt man sich so bei dem Weg hin zu einem sinnvollen Umgang mit teschnischen Problemen und kriminellen Handlungen selbst Steine in den Weg. Für unsereinen ist das denke ich relativ klar ersichtlich. Wer aber weniger Ahnung von der Materie hat, dem erschließt sich das nicht so ohne weiteres, oder aber er will überhaupt nicht zuhören, weil er gerade einen Sündenbock oder ein Alibi-Gesetz braucht. Und mit irgendwas muss man schließlich argumentieren. &#8222;Ich bin für die Abschaffung dieses Gesetzes, weil es unsinnig ist&#8220; klingt da nunmal viel weniger gut als &#8222;ich bin für die Abschaffung dieses Gesetzes, weil es nicht mit $PARAGRAPH des deutschen Grundgesetzes vereinbar ist&#8220;.</p>
<p>An dem zweiten Punkt ist sicher etwas dran. Wie ich ja bereits angemerkt hatte, will ich auch erstmal sehen/lesen, dass VisuKom etwas erfolgversprechendes in der Hand hat, bevor ich anfange, den roten Teppich auszurollen oder schonmal den Champagner kaltzustellen.</p>
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		<title>Von: Oliver Herold</title>
		<link>http://freiheitblog.wordpress.com/2007/11/11/verfassungsbeschwerde-gegen-%c2%a7202c/#comment-1205</link>
		<dc:creator>Oliver Herold</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Nov 2007 14:38:10 +0000</pubDate>
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		<description>&gt;also der Freiheit von Forschung und Lehre

Forschung und Lehre sind davon ja relativ unbeindruckt, da diese Bereiche mittels Verordnungen/Gesetzen en detail definiert sind.

Art 2, Absatz 1 vielleicht - allerdings folgt dort auch stante pede die Einschränkung. Im übrigen ist eine Argumentation in diesem Bereich mit dem GG eher nonsense imho. Vielmehr sollte simple Logik genügen, wie möchte man etwas schützen, wenn die Mittel dazu in eine rechtliche Grauzone entrückt werden? Btw. Verfassungsbeschwerden gibts quasi permanent, nur wenige werden überhaupt zur Verhandlung angenommen - denn Sinn sollten diese auch machen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&gt;also der Freiheit von Forschung und Lehre</p>
<p>Forschung und Lehre sind davon ja relativ unbeindruckt, da diese Bereiche mittels Verordnungen/Gesetzen en detail definiert sind.</p>
<p>Art 2, Absatz 1 vielleicht &#8211; allerdings folgt dort auch stante pede die Einschränkung. Im übrigen ist eine Argumentation in diesem Bereich mit dem GG eher nonsense imho. Vielmehr sollte simple Logik genügen, wie möchte man etwas schützen, wenn die Mittel dazu in eine rechtliche Grauzone entrückt werden? Btw. Verfassungsbeschwerden gibts quasi permanent, nur wenige werden überhaupt zur Verhandlung angenommen &#8211; denn Sinn sollten diese auch machen.</p>
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