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Das BKA betrieb auf seiner eigenen Internetseite offenbar eine Internetseite zur „militanten Gruppe“, bei deren Aufruf automatisch die IP-Adresse gespeichert und beim Provider deren Benutzer erfragt wurde. Näheres berichtet das lawblog.
Offenbar ist der Satz „My only crime is curiosity“ (dürfte Kennern vielleicht bekannt sein) nicht mehr so harmlos, wie er einmal war, kann man doch für Neugier und Wissensdurst jetzt offenbar wirklich schon ins Visier der Fahnder geraten. Ein merkwürdiges Gefühl, oder? Einige Leute werden es sich jetzt möglicherweise zweimal überlegen, sich allzu gründlich im Netz über kontroverse Themen zu informieren. Aber das ist natürlich genau die falsche Reaktion. Wieso sollte man sich das Recht, sich zu informieren, nehmen lassen? Und was gibt dem BKA das Recht, einen zu bespitzeln, nur weil man von diesem Recht Gebrauch macht?
Wer kann wissen, ob die anfallenden Daten nicht gespeichert werden? Niemand kann das außer den Verantwortlichen selbst. Es ist ein gefährlicher Weg, den dieser Staat mit solchen Maßnahmen beschreitet; ein Weg in einen Staat des Misstrauens, wo kaum noch jemand offen seine Meinung sagt oder aber sich selbst mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln eine Meinung bildet. Ein Staat der Selbstzensur.
Noch bleibt die vage Hoffnung, dass der bisher weitgehend unbestätigte Bericht sich als Hoax entpuppt. Allerdings fällt es schwer, daran zu glauben. Zu sehr würde eine solche Maßnahme zu Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchung und Antiterror-Datei passen. Eine Maßnahme unter vielen, ein Steinchen in einem Mosaik, das ein zunehmend beunruhigendes Bild von den Plänen einiger staatlicher Stellen zeichnet.






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